Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Verkäufer hat gemäß § 433 BGB die Rechtspflicht, Ihnen die verkaufte Sache zu übergeben und zu übereignen. Das Zelt, dass Sie erhalten haben, entspricht jedoch nicht der kaufvertraglichen Vereinbarung, sodass Sie weiterhin einen Anspruch auf Erhalt eines Zelts mit den vereinbarten Spezifikationen/Maßen haben.
Ich würde Ihnen empfehlen, dem Verkäufer schriftlich gegen Zugangsnachweis (Einschreiben/Fax) eine Frist für die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages zu setzen. Wenn er nicht innerhalb dieser Frist ordnungsgemäß leistet, so können Sie gemäß § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie haben dann einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.
Sollte der Verkäufer seinen Pflichten trotz Fristsetzung nicht nachkommen, so können Sie auch einen Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche beauftragen. Die erforderlichen Anwaltskosten können Sie vom Verkäufer nach Fristablauf als Verzugsschaden gemäß §§ 280, 286 BGB erstattet verlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Falschangaben im Angebot über Angaben von Zeltmaßen
Hallo , Frag einen Anwalt,
Unter der Ebay nr.xxxx habe ich ein Partyzelt für € xxx den Zuschlag erhalten .In dem Angebot wurden die techn. Daten und Maße angezeigt u.a. Breite 4 m Tiefe 6 m .im Text wird auf die Maße von 4x6m AUSDRÜCKLICH hingewiesen. Das Partyzelt wurde unter Zeitdruck angeholt und bar bezahlt Aufgrund der besonderen Ansagen/Hinweise 4x6 m habe ich dem Angebot vertraut und musste mich auf die Angaben des Verkäufers verlassen .Eine Kontrolle der Masse wurde vor Ort nicht vorgenommen Die Qualität und der Zustand ist für mich ok. Die beiden fehlenden Seitenplane wollte ich nachmachen lassen .Bei der Aufmessung wurde ich das erste Mal stutzig ,weil der Planhersteller für ein Angebot eine grobe Vermessung vorgenommen hat und dann ein viel geringeres Maß als 4 und 6 mtr festgestellt hat .Danach habe ich den Grundrahmen vermessen und erkannt das ich gelinkt wurde. Ich habe eine BREITE von 3.70 X LÄNGE von 5.20 mtr festgestellt. Es fehlen ergo an der Breite/länge 30x80 cm. Also keine Peanuts ,wie ich meine !!!! Anruf beim Verkäufer war fruchtlos Erst wollte zurücknehmen danach jedoch keine Gespräche mehr möglich.er lehnt eine Rückabwicklung ab .ich hätte das Zelt nie mit den echten Maßen 3,7 x5,2 mtr gekauft ,weil ich für den Unterstand eines Wowa- Dachmass 5.60m benötige. Der Verkäufer kannte das Zelt viele Jahre und auch auch andere wichtige Infos ,wie 20 cm außenstehende Posten. Zielführende Angaben wurden bewusst unterdrückt.
Ebay Gibt mir keine Auskünfte ,hat aber Schritte gegen den Verkäufer angekündigt . Ich erwarte die Rückabwicklung aufgrund von wichtiger Falschangaben und bitte um Ihre Rechtberatung und Hinweise wie ich weiter gegen den Verkäufer vorgehen kann.
mfg wowaharry
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hallo ,fragen an den Anwalt,
Ich werde die anwaltlichen Hinweise umsetzen und auf die Reaktionen des Verkäufers abwarten und gespannt sein.
Die aufgezeigten Schritte : Erfüllung des Kaufvertrage § 433BGB/ Fristsetzung und Leistung /Kaufrücktritt §323 BGB/
Kosten gelten machen nach§§280,286 BGB
Habe selbst an 433BGB gedacht RA.bestätigt den Weg ,am Ende sollte der Verkäufer einsichtig sein ????
wowaharry
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