Meine Freundin kommt aus Brasilien. Sie ist dort selbständige professionelle Photographien (Schwerpunkt im künstlerischen Bereich)
Damit wir mehr zusammen sein können, würde sie gerne - zumindest teilweise - in Deutschland bzw. der EU arbeiten.
Gibt es da Möglichkeiten, dies zugestalten?
1) Kann sie hier als Selbstständige arbeiten?
2) Kann sie hier als Angestellte arbeiten?
3) Kann sie einen Dienstleistungsvertrag (Werksvertrag) mit einem deutschen Unternehmen abschliessen und dann im Rahmen dieses Vertrags für ihre Leistungen bzw. ihre Gewerke bezahlt werden? Es gäbe also einen Vertrag zwischen einer deutschen und einer brasilianischen Firma.
ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
1.) Bzgl. einer Aufenthaltserlaubnis für Selbständige trifft § 21
des Aufenthaltsgesetzes eine maßgebliche Regelung. Abs.1 lautet wie folgt:
Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
1. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Nach dem weiteren Wortlaut des Gesetzes ist das Interesse bei einer Investition von einer 1/2 Mio. Euro gegeben.
2.) Eine Aufenthaltserlaubnis als Angestellte setzt zunächst ein konkretes Arbeitsplatzangebot voraus. Darüber hinaus muss die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilen. Auch hier schätze ich Ihre Chancen als sehr gering ein.
3.) Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Zu befürchten wäre z.B., dass sie ggf. unter die Scheinselbständigkeit fiele, wenn sie nur für einen Auftraggeber arbeitet und auch sonst wie ein Arbeitnehmer abhängig ist.
Unabhängig hiervon bietet evtl. eine Heirat ganz andere Aussichten für Sie beide.
Gerne stehe ich Ihnen insoweit für eine konkrete Nachfrage zur Verfügung. Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte.