Sehr geehrter Fragesteller,
sofern der Anbieter in Deutschland sitzt oder deutsches Recht (BGB) Im europäischen Ausland Anwendung findet, kann der Händler im Rahmen der Vertragsfreiheit den Verkauf seiner Waren auf Endverbraucher beschränken und somit Angebote von Händlern ablehnen. Beispielsweise dann wenn der Käufer (Händler) nicht handelsübliche Mengen etwa in einem Discounter erwerben möchte. Sofern die Beschränkung versteckt in AGB (etwa auf der Webseite des Anbieters) erfolgt, könnte diese Klausel als überraschende Klausel gemäß § 305c Abs. 1 BGB
unwirksam sein, mit der Folge, dass der Händler die Ware erwerben und gewerblich weiterverkaufen dürfte. Mangels Kenntnis der genauen AGB kann hier kein weiterer rechtlicher Ratschlag erteilt werden, außer dass ein Restrisiko nicht auszuschließen wäre. Soll heißen, sollte die AGB wirksam sein, könnte der Anbieter den Kaufvertrag rückgängig machen und eventuell die Ware zurückfordern oder Wertersatz fordern.
Beachten Sie, dass Kosmetikprodukte den strengen Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 unterliegen. Weiter der Kosmetik-Werbeverordnung Nr. 665/2013 und dem allgemeinen Wettbewerbsrecht. Aufgrund der umfassenden Bestimmungen können hier nicht alle rechtlichen Details dargestellt werden.
Weiterführend wird daher auf den Leitfaden der Kollegen unter:
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/eu-kosmetikverordnung-1223-2009.html
verwiesen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Schulz
Rechtsanwalt
Produkt weiter verkaufen
Hallo, ich habe folgende Frage:
Ich möchte ein Rohstoff als Kosmetik Produkt verkaufen.
Leider finde ich für das Produkt lediglich nur einen Anbieter in Europa. dessen Produkte kann man lediglich als Privatperson kaufen.
Ist es rechtlich gesehen erlaubt, Produkte einer Firma zu kaufen, diese um zu verpacken , zu branden und diese als ein eigenes Produkt zu verkaufen?
Zumal ich das Produkt b to c einkaufen würde . es handelt sich dabei um ein Rohmaterial. Also keine patentierte Formel
Vielen Dank für die Antwort.
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
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