Untermieter von WG gekündigt und will nicht gehen

| 29. Dezember 2020 10:38 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Hallo,

ich bin Hauptmieter eines Hauses in dem ich Zimmer unter vermiete. Dies ist mir schriftlich erlaubt vom Hausbesitzer.
Seit August 2020 ist ein Zimmer vermietet an einen jungen Mann, aus der Ukraine.
Der Mietvertrag ist ein Untermietvertrag, zeitlich nicht begrenzt, für ein möbiliertes Zimmer, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Es fing schnell an das es seltsam wurde, er sagte er ist selbständig, frisch geschieden und im Moment nicht so viel Geld. Ich bin ja eine Nette und habe daraufhin auf die Kaution verzichtet.
Die erste Miete bekam ich dann bar, was ich sofort ändern wollte, es gab eine lange Diskussion deswegen, bis dann aufkam, er ist Sozialhilfeempfänger. Das war mir nicht so wichtig, doch dann kam die Miete wieder bar, bis ich ihn ansprach, ich brauche die Miete auf dem Konto.
Dann erzählte er, er holt ein paar Sachen von sich, ich ging davon aus, "ein paar", am nächsten Tag war die Einfahrt und die Garage zugestellt an verschiedenen Möbelteilen und Umzugskartons, über eine Woche konnte ich meine Garage nicht nutzen, weil sein Kram da rum stand.
Inzwischen ist das aufgeteilt in seinem Zimmer und in meinem kleinen Waschraum, der im Januar zu einem Badezimmer umgebaut wird. Das wurde ihm auch mitgeteilt, mehrmals. das kein Platz ist für so viel seiner Sachen.
Mitte Oktober sagte ich, da keine Kaution da ist, möchte ich bitte eine private Haftpflicht Versicherung von ihm, er ging mir 5 Wochen aus dem Weg, ich schickte per WA Angebite und auch das ein Hartz4 Empfänger diese bezahlt bekäme, bis heute hat er keine abgeschlossen.
Im November versuchte ich noch mals ein gütliches Gespräch darüber, woraufhin er persönlich wurde und mir klagte wer ich sei das ich sein Leben bestimme wolle, etc etc...
Dazu kommt, er hält sich an keine Corona Regel, er hat die Maske nie über der Nase, wenn er mit mir o dem Mitmieter einkaufen geht, immer die Maske am Kinn, er hält sich nicht an die Sperr Regeln, kommt und geht wie er will. Ich habe am Eingang eine Handdesinfektion, wenn man also nach Hause kommt, als erstes die Hände besprüht, bevor man irgendwas anfasst, auch das ignoriert er und macht sich über meine übertriebene Angst lustig.
Ich habe ihm dann eine Kündigung geschrieben, am 27.11.2020 fristgerecht zum 31.12.2020.
Diese hab ich ihn unterschreiben lassen.
Seit dem tut er nichts, er ist beleidigt im Zimmer, oder weg, ich habe ihm über eine FB Gruppe zwei freie WG Zimmer vermittelt, er hat angerufen und nach einer Whg gefragt, denn in ein WG zimmer will er nicht, er will eine eigene Wohnung.
Er müße sich auch wehren, denn so geht er nicht, die Frist ist viel zu kurz, ich würde ihn ruinieren und so weiter.
Heute habe ich ihn nochmal angeredet, und er sagt, er zieht nicht aus.
Ich habe nun aber meinen Sohn der in das Zimmer einzieht im Januar und am 10.01. kommen 2 neue Mieter aus England, ich brauche das Zimmer.
Ich habe alles rechtlich, sogar mit mehr Zugeständnissen gemacht, die Kündigung, die Frist ist länger als 4 Wochen, eigentlich bei einer WG mit möbiliertem Zimmer ist die Frist 2 Wochen.
Ich habe Beweise das er bis vor drei Tagen nicht s unternommen hat um sich ein Zimmer zu organisieren.
Was kann ich tun, damit er am 31.12. wirklich auszieht?
Für mich ist das Hausbesetzung wenn er nicht geht, da er Zeit genug hatte und die Kündigung bestätigt hat, bleibt er wie ein Hausbesetzer einfach hier?
Was mache ich mit meinen neuen Mieter aus England, die Flüge gebucht haben und hier arbeiten, bei AIRBUS, mit deren Personalabteilung ich schon eine Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt habe?
Er weiss seit seiner Kündigung das neue Mieter kommen.

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe und Ratschläge,
mit freundlichen Grüßen und ich wünsche Ihnen noch schöne Restweihnachtliche Tage
und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

29. Dezember 2020 | 12:11

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrte Fragenstellerin,

ein möbiliertes Zimmer ( = weniger als 50 % Möbel des Mieters ) kann ich an sich bis zum 15 ten zum jeweiligen Monatsende kündigen, wenn nicht wie wohl hier im Mietvertrag längere Fristen vereinbart sind.

Ein Anspruch auf die Kaution, Miete usw. habe ich kraft Gesetzes. Eine Haftpflicht kann man hingegen nicht verlangen.

Man muss an sich hier die Räumungsklage durchführen und Schadensersatz geltend machen. Ein Austausch der Schlösser ist leider wegen der restriktiven Rechtsprechung auch bei an sich wirksamer Kündigung als Besitzstörung zu werten.

Fazit: schalten Sie bitte eine Kollegen vor Ort ein, der die Klagen gegen den renitenten Mieter anstrengt. An sich könnte man sie aber auch ohne Anwalt zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Amtsgericht ( vorher Termin ausmachen ! ) geben.

Bei 2 ausstehenden Mieten und / oder Kautionen kann man zusätzlich auch außerordentlich kündigen. Bei Beweis des Verstoßes gegen hausexterne Coronaregeln kann auch dies eine weitere (außer-)ordentliche Kündigung rechtfertigen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Ergänzung vom Anwalt 29. Dezember 2020 | 12:17

Zu einer Ausnahme der Möglichkeit des Schlösseraustausches ohne Klage zur Sicherung des Vermieterpfandrechts vertiefend der link:

https://tp-rechtsanwaelte.de/tuerschloss-austauschen-vermieter/

MfG RA Saeger

Bewertung des Fragestellers 29. Dezember 2020 | 19:28

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Auf meine Frage bekam ich eine sehr gute und ausführliche Antwort, auch so das ich als Laie das verstehen kann.
Vielen Dank an Herr Saeger, sie haben mir geholfen

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