Sehr geehrter Ratsuchender,
nach der Schuldrechtsreform ist die Firma nach den Vorschriften der §§ 280 ff BGB
verpflichtet, auch die Fässer zu ersetzen.
Da die Firma der Auffassung ist, das Bier habe keinen Schaden genommen, lassen Sie sich von der Brauerei eine Bestätigung darüber geben, dass das Bier sehrwohl Schaden genommen hat und nicht mehr ausgeschenkt werden darf.
Machen Sie dann den Ersatz des Schadens nocheinmal bei der Firma geltend, mit eine Fristsetzung. Zahlt die Firma nicht, wenden Sie sich an einen Kollegen, der die Ansprüche für Sie geltend macht.
Mit freundlichen Grüßen
und ein schönes Osterfest
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Sehr geehrte Frau True-Bohlen,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Die Antwort hat uns ein wenig überrascht. Obwohl der Firma keine Schuld am Ausfall des Thermostates hat, ist sie zum Schadenersatz der Bierfässer verpflichtet?
Würde das auch zutreffen, wenn z.B. meine Gefriertruhe aufgrund eines technischen Defektes ausfällt. Müsste mir dann der Verkäufer die verdorbenen Lebensmittel ersetzen?
Viele Grüße und schöne Ostertage
Fredy Ahrens
Sehr geehrte Frau True-Bohlen,
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Die Antwort hat uns ein wenig überrascht. Obwohl der Firma keine Schuld am Ausfall des Thermostates hat, ist sie zum Schadenersatz der Bierfässer verpflichtet?
Würde das auch zutreffen, wenn z.B. meine Gefriertruhe aufgrund eines technischen Defektes ausfällt. Müsste mir dann der Verkäufer die verdorbenen Lebensmittel ersetzen?
Viele Grüße und schöne Ostertage
Fredy Ahrens
Sehr geehrte Frau True-Bohlen,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Die Antwort hat uns ein wenig überrascht. Obwohl der Firma keine Schuld am Ausfall des Thermostates hat, ist sie zum Schadenersatz der Bierfässer verpflichtet?
Würde das auch zutreffen, wenn z.B. meine Gefriertruhe aufgrund eines technischen Defektes ausfällt. Müsste mir dann der Verkäufer die verdorbenen Lebensmittel ersetzen?
Viele Grüße und schöne Ostertage
Fredy Ahrens
Sehr geehrte Frau True-Bohlen,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Die Antwort hat uns ein wenig überrascht. Obwohl der Firma keine Schuld am Ausfall des Thermostates hat, ist sie zum Schadenersatz der Bierfässer verpflichtet?
Würde das auch zutreffen, wenn z.B. meine Gefriertruhe aufgrund eines technischen Defektes ausfällt. Müsste mir dann der Verkäufer die verdorbenen Lebensmittel ersetzen?
Viele Grüße und schöne Ostertage
Fredy Ahrens
Sehr geehrte Frau True-Bohlen,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Die Antwort hat uns ein wenig überrascht. Obwohl der Firma keine Schuld am Ausfall des Thermostates hat, ist sie zum Schadenersatz der Bierfässer verpflichtet?
Würde das auch zutreffen, wenn z.B. meine Gefriertruhe aufgrund eines technischen Defektes ausfällt. Müsste mir dann der Verkäufer die verdorbenen Lebensmittel ersetzen?
Viele Grüße und schöne Ostertage
Fredy Ahrens
Genau so ist es. Nach der Schuldrechtsreform sind auch diese sogenannten Mangelfolgeschäden zu ersetzen, wenn ein Verschulden vorliegt. Die Fa. hingehen könnte im Wege des Händlerrückgriffs dann wieder Ersatz von ihrem Lieferanten fordern.