Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der freiwilligen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts: mein Ex-Partner und ich haben einen einvernehmlichen Antrag beim Familiengericht auf die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich gestellt, da wir seit über 4 Jahren getrennt sind und unsere gemeinsame 8-jährige Tochter bei mir lebt und in die Schule geht. Der Vater wohnt 400 Kilometer entfernt. Die Umgangszeiten und alles weitere sind geregelt. Nun würde ich gerne wissen, ob es noch zu einer Anhörung/Verhandlung in unserem Fall kommen wird oder ob wir den Beschluss einfach per Post zugesandt bekommen? Bei dem einvernehmlichen Antrag haben alle Unterlagen (Sorgerechtserklärung des gemeinsamen Sorgerechts sowie Kopien unserer Pässe) mit eingereicht.
es kann ohne Anhörung durch Beschluss entschieden werden.
Wegen der offensichtlichen Einigkeit der Eltern kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden.
Sie sollten gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner dem Gericht gegenüber die Entscheidung im schriftlichen Verfahren beantragen, weil Einigkeit über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht. In der Regel weisen auch schon die Gerichte auf diese Möglichkeit hin und bitten um Mitteilung ob dies Beteiligten mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind.
Nach meinem Dafürhalten muss hier keine Anhörung stattfinden und das Gericht kann im schriftlichen Verfahren entscheiden.