Ich bin seit 2011 als freiberufliche Lerntherapeutin tätig. Bisher hatte ich 1-2 Honorarkräfte beschäftigt.
Seit September 2020 beschäftige ich nun einen fest angestellten Mitarbeiter. Die Anmeldungen einschließlich Lohnabrechnungen übernahm ein Steuerbüro. Nun erfuhr ich, dass ich selber in der Berufsgenossenschaft pflichtversichert sei und erhielt zugleich eine Nachforderung der Beiträge der
letzten 4 Jahre. Ist das für mich als "Freiberufler" rechtens?
Vielen Dank für Ihre Antwort
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Als Lerntherapeutin sind sind in der BGW pflichtversichert. Für den Gesundheitsdienst und die Wohlfahrtspflege gibt es eine Pflichtversicherung bei der BGW, diese greift auch bei Selbständigen.
Die Beiträge können auch für bis zu vier Jahre rückwirkend erhoben werden.
Deshalb ist in Ihrem Fall nichts gegen die Forderungen der Berufsgenossenschaft einzuwenden.