Lockdown: Kommerzielles Fitnessstudio privat vermieten - machbar?

30. Oktober 2020 15:32 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ein Bekannter betreibt ein kleines Underground-Fitnessstudio mit ca. 20 angemeldeten Personen. Beim kommenden Lockdown muss er das Studio natürlich schließen.

Ist es rechtlich möglich, dass er sein Studio während der Lockdown-Zeit an mich (privat) vermietet und ich dieses dann alleine, komplett ohne Publikumsverkehr und mit alleiniger Schlüsselgewalt, nutzen kann?

30. Oktober 2020 | 16:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich steht Ihrem Vorhaben nichts entgegen, Sie sollten aber in jedem Fall gemeinsam die Zustimmung des Vermieters einholen und den Zeitraum der Untervermietung klar abstecken.



Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


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