Poolüp

15. Oktober 2020 14:13 |
Preis: 35,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo ich würde gern eine Poolüberdachung machen auf Rollen bis 2m hoch oder höher muß ich eine Baugenehmigung haben ( steht auf rollen zum verschieben)
Mein Pool ist 1 m von der Grenze entfernt
Mit freundlichen Grüßen

15. Oktober 2020 | 15:10

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte/r Ratsuchende /r,

Sie müssen nicht nur dann nach § 6 Abs.1 BauO NRW einen Grenzabstand von 3m einhalten (aufgrund der Höhe).

Sie brauchen dann auch eine Baugenehmigung, da es nicht mehr unter genehmigungsfreier Bau nach § 62 BauO NRW fällt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER