Mietvertrag Erbe

| 10. Oktober 2020 11:02 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um folgendes. Ich wohne mit meinem nichtehelichen Lebenspartner seit 5 Jahren gemeinsam in einer Wohnung (mit der Zustimmung der Hausverwaltung). Wir zahlen die Miete zusammen und führen natürlich ein gemeinsames Haushalt. Er ist allerdings mit seinem Ex-Freund zusammen die Hauptmieter der Wohnung im Mietvertrag. Der Ex-Freund ist allerdings seit 8 Jahren nicht mehr in der Wohnung wohnhaft und zahlt auch natürlich keine Miete. Jetzt komme ich zu meiner Frage und zwar: im Fall des Todes meines Lebenspartners, geht den Mietvertrag an mich weiter als Erbe oder kann mich der Ex-Freund (Mitmieter) aus der Wohnung rausklagen?

10. Oktober 2020 | 12:08

Antwort

von


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49134 Wallenhorst
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

da Sie mit Ihrem Lebensgefährten einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen, treten Sie gem. § 563 BGB nach seinem Tod in seinen Anteil des Mietverhältnisses ein. Unabhängig von der Stellung als Erbe. Sie wären dann gemeinsam mit dem Ex-Freund Mieter.

Dieser könnte Sie als Mitmieter nicht rausklagen. Er könnte aber dort einziehen.

Ihr Lebensgefährte sollte Kontakt zu dem Ex-Freund und dem Vermieter aufnehmen, damit der Ex-Freund einvernehmlich aus dem Mietverhältnis entlassen wird und der Mietvertrag entsprechend umgeschrieben wird. Solange er noch im Mietvertrag steht, haftet er für die Verbindlichkeiten aus dem Mitverhältnis weiterhin als Gesamtschuldner mit Ihrem Lebensgefährten. So dass eine Umschreibung auch im Interesse des Ex-Freundes sein dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 12. Oktober 2020 | 13:41

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