Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichung im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
Leider muss ich Ihnen mitteilen das die Nichtzahlung der Miete gegen Ende der Mietzeit tatsächlich eine gängige Praxis ist. Dem Vermieter sind wir weitesgehend die Hände gebunden. Sie sind natürlich nicht gezwungen nach Ablauf von zwei Monaten zu kündigen. Sie können viel mehr das reguläre Ende der Mietzeit abwarten, und sodann die noch offenen Monatsmieten sowie noch offene Nebenkosten einklagen.
Angesichts des Aufwandes, wird dies allerdings häufig unterlassen. Dies ist auch den Mietern bekannt, so dass hier ein vergleichsweise geringes Risiko für den Mieter besteht.
Direkt können Sie nicht tätig werden, Sie können lediglich eine Erinnerung versenden sowie eine Mahnung aussprechen. Weisen Sie den Mieter darauf hin dass auch Verzugszinsen fällig werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen richtigen Einblick verschaffen. Sollten Rückfragen bestehen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Sehr geehrter Herr Krückemeyer,
Ich bedanke mich vielmals für Ihre schnelle und gut verständliche Antwort.
Mit den besten Grüßen aus Heidelberg.
Sehr geehrter Fragesteller,
Es freut mich wenn Sie die Antwort für sich nutzen können.
Vielen Dank für die zügige Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt