Keine Miete mehr nach Kündigung

| 5. Oktober 2020 13:54 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


15:10

Zusammenfassung

Was kann ein Vermieter tun, wenn der Mieter nach fristgerechter Kündigung in den letzten Monaten keine Miete mehr zahlt?

Die Nichtzahlung der Miete nach der erfolgten Kündigung durch den Mieter ist leider gängige Praxis. Der Vermieter kann in diesem Fall nicht fristlos kündigen, sondern muss das reguläre Mietende abwarten. Er kann dann die ausstehenden Mieten und Nebenkosten einklagen, was aber oft wegen des Aufwands unterlassen wird. Der Vermieter kann lediglich Mahnungen aussprechen und auf anfallende Verzugszinsen hinweisen.

Unser Mieter hat fristgerecht gekündigt zum 31.12.20 und zahlt nun seit diesem Monat Oktober keine Miete mehr. Kaution haben wir in Form von zwei Monatsmieten. Nun ist uns bekannt, dass ein Abwohnen der Kaution nicht erlaubt ist. Der Mieter wollte früher aus der Mietsache ausziehen als die Frist es gewährt. Wir haben abgelehnt und glauben nun, dass dieses Verhalten ihm nützt einen Monat zu sparen indem er auf eine fristlose Kündigung hofft nach dem Ausbleiben der Monatsmieten. Was sollen wir nun tun? Zumal man sich als Vermieter sehr vorgeführt vorkommt und uns diese Praxis als mehr und mehr gängige Methode erscheint.

5. Oktober 2020 | 14:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichung im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen kann.

Leider muss ich Ihnen mitteilen das die Nichtzahlung der Miete gegen Ende der Mietzeit tatsächlich eine gängige Praxis ist. Dem Vermieter sind wir weitesgehend die Hände gebunden. Sie sind natürlich nicht gezwungen nach Ablauf von zwei Monaten zu kündigen. Sie können viel mehr das reguläre Ende der Mietzeit abwarten, und sodann die noch offenen Monatsmieten sowie noch offene Nebenkosten einklagen.

Angesichts des Aufwandes, wird dies allerdings häufig unterlassen. Dies ist auch den Mietern bekannt, so dass hier ein vergleichsweise geringes Risiko für den Mieter besteht.

Direkt können Sie nicht tätig werden, Sie können lediglich eine Erinnerung versenden sowie eine Mahnung aussprechen. Weisen Sie den Mieter darauf hin dass auch Verzugszinsen fällig werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen richtigen Einblick verschaffen. Sollten Rückfragen bestehen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 5. Oktober 2020 | 14:50

Sehr geehrter Herr Krückemeyer,

Ich bedanke mich vielmals für Ihre schnelle und gut verständliche Antwort.

Mit den besten Grüßen aus Heidelberg.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Oktober 2020 | 15:10

Sehr geehrter Fragesteller,

Es freut mich wenn Sie die Antwort für sich nutzen können.
Vielen Dank für die zügige Bewertung.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 5. Oktober 2020 | 14:51

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