Frage zur gewerblichen Verwendung von Konsumgüterverpackungen

29. August 2020 18:13 |
Preis: 25,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo zusammen,

mir schwebt eine Idee vor und würde vor dem Start der Planung gerne wissen, ob dieses Geschäftsmodell so möglich ist.
Hierbei geht es darum, dass alte bereits bezahlte und weggeworfene Konsumgüterverpackungen (z.B. Nudelverpackungen von Barilla, Schokoladenverpackungen von Lind, usw.) Recycelt werden. Die Verpackungen würden zurechtgeschnitten und mit weiteren weißen Blättern Gebunden werden. Letztendlich wäre das dann ein Notizbuch, welches als Cover recycelte Konsumgüterverpackungen haben würde.

Ist das so Möglich? Kann ich von mir erworbene Verpackungen die sonst im Müll landen dafür verwenden oder verstoße ich hierbei gegen irgendwelche Rechte?

Viele Grüße
Niko K.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie verstossen bei der Verwendung von fremden Logos leider gegen das Markenrecht. Die meisten sind makrenrechtlich beim DPMA geschützt und daher dürfen diese auch nicht weiterverwendet werden. Wenn Sie so etwas vorhaben, müssen und sollten Sie die vorherige Genehmigung der Firmen einholen.
Ansonsten könnten Sie eine Abmahnung erhalten,die ab 800 EUR aufwärts von Ihnen verlangt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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