Ermittlungsverfahren gegen mich und Einladung zu TOA

18. August 2020 18:24 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Hallo zumal zu meinen vorstrafen, im. Bundeszetralregister stehen folgende strafen..


1.Die erste Tat wurde Geldstrafe in Höhe von120 Tagessätzen auf 20 Euro und die 2te 8 Monate Freiheitsstrafe.

Meine Vorstrafen: einmal wegen Nötigung Tat: 22.12.2009 Strafe 40 Tagessätze zu je 15 Euro

Die 2te wegen unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Datum der letzen Tat: 14.04.2012 Strafe 80 Tagessätze zu je 5 Euro.

05.10.2016 ein (letzer tat war 10. 2014) . Die letzte starfe war 9 Monate Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung.

Angeklagt wurde ich wegen Betäubungsmittelgesetz in 3 Fällen und Vorwurfs der räuberischen Erpressung

Jetzt zu meinem Vorfall am 15.03.2020, ich kam vom Keller die Treppe hoch und mein Nachbar der 2 Etagen über mir wohnt kam mit der Sonnenbrillle durch die eingangstür vom Haus ich wollte raus er wollte Keller und hat mich nicht zuerst durchgelassen, ich ihn dann auch nicht, weil ich dachte ich habe vor Fahrt. Er hat mich dann auf die Seite geschubst, und ich ihn dann auch er sprang dann die letzten 4 Stufen runter und hatte eine kleine Kratzer am Finger weil er sich an der Wand festhalten musste das wars dann hat er angezeigt ich bekam. Dann am 15.05.2020 eine ermittlungsbescheid wegen einfache Körperverletzung Verletzung. Der Opfer hat keinen Zeugen und auch keine sichtbaren Wunden. Ich habe die Sache nach meiner Sicht ausgesagt schriftlich, das er mich zuerst geschubst hat etc. Jetzt sind 3 Monate vergangen und ich habe ein Brief zu einer einladung, zum TOA bekommen, das das Gericht in Auftrag gegeben hat.

Nun für mich kommt das überhaupt nicht in Frage, weil das aus meiner Sicht Unfair ist, und ich als Täter dargestellt werde. Und ich möchte mit disem nichts zu tun haben.

Wie sollte ich jetzt vorgehen?
Macht es für mich Sinn zu TOA zu gehen? Oder sollte ich einfach warten wie das Gericht entscheidet?

Ich Habe die Frage hier schon 2 mal gestellt, und habe mich genauso verhalten wie die Anwälte das sagten. Unzwar hat Mir der zweite Anwalt empfohlen, lieber eine gegen Aussage zu machen oder garkeine, da beide auf eine Einstellung hinauslaufen könnte, da keine Beweise.. Aber wozu dann das TOA? Anscheinend glaubt die Staatsanwaltschaft dem anderen, und ich werde als Täter abgestempelt. Hab erwartet das Aussage gegen Aussagen fallen gelassen wird.

Wie soll und was soll ich machen?

Mit freundlichen Grüßen

18. August 2020 | 21:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

der Täter-Opfer-Ausgleich bietet die Möglichkeit, mithilfe einer Vermittlerin oder eines Vermittlers einen außergerichtlichen Schadensausgleich zu erzielen.

Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft insoweit keine richtigen Beweise gegen Sie hat. Die Staatsanwaltschaft wird sich Ihr Vorstrafenregister angeschaut haben, sodass die erste Glaubwürdigkeit eher beim Opfer liegen dürfte. Strafrechtlich reicht dies allerdings nicht aus.
Aus dem Grund wird versucht, die Sache anderweitig aufzuklären. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich nicht auf diese Sache einzulassen. Ich gehe weiterhin dann von einer Einstellung aus.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 25. Oktober 2020 | 09:14

Eingestellt wurde nichts ich hab 1050 Euro Strafe bekommen dafür das ich ihren Rat gefolgt bin

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Oktober 2020 | 08:10

Guten Morgen,

ich gehe davon aus, dass Sie entweder eine Verhandlung hatten oder aber einen Strafbefehl bekommen haben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte dann eine Einlassung erfolgen sollen. Schaden, dass Sie sich zwischendurch nicht gemeldet haben.

ANTWORT VON

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