Schuldner zahlt privates Darlehen nicht zurück

| 3. Januar 2008 20:00 |
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor ca. 3 1/2 Jahren beim Bau unseres Hauses dem Polier ein privates Darlehen gewährt. Leider hat der Schuldner das Darlehen - natürlich - nicht zurückgezahlt. Auch zwei weitere Ratenzahlungsverträge wurden nicht abgelöst. Die Darlehenssumme wurde von mir mittlerweile mit Zinsen auf 2.250,- Euro festgelegt, welches der Schuldner unterzeichnet hat.Ich habe im Nachhinein von mehreren Personen erfahren, das der Schuldner bei Darlehensabschluss bereits privat insolvent war. Deshalb habe ich Mitte 2006 Anzeige wegen Betruges erstattet. Der Schuldner wurde daraufhin lt. Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe rechtskräftig verurteilt. Leider bekomme ich von der Staatsanwaltschaft keine weitere Informationen. Grund: Die Akte sei zurzeit angeblich versandt.

Meine Fragen:

- wo kann ich Auskunft über das Strafmaß erhalten (angeblich, lt. Schuldner ca. 2.800,- Euro) und wer erhält die Strafsumme des Schuldners überhaupt?
- welche Möglichkeiten habe ich nun noch, um den Schuldner weiter unter Druck zu setzen?
- was kann ich tun, um eine evtl. Verjährung zu vermeiden?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Auskunft über das Strafmaß können Sie entweder bei der Staatsanwaltschaft oder bei dem das Urteil aussprechenden Gericht erhalten. Die Strafsumme erhält die Staatskasse.

Falls Sie es noch nicht getan haben, können Sie dem Schuldner schriftlich eine letzte Frist zur Zahlung setzen, danach mit gerichtlichen Schritten drohen, d. h. nach Fristablauf können Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen.

Weiterhin verjähren Geldforderungen in drei Jahren ab Entstehung. Falls ein Rückzahlungstermin bestimmt war, dann beginnt die Verjährungsfrist ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Verjährungen können aber unterbrochen werden.

Die sinnvollste und einfachste Möglichkeit die Verjährung einer Geldforderung zu unterbrechen ist, einen Mahnbescheid zu beantragen. Zudem ist das mahngerichtliche Verfahren auch noch relativ kostengünstig. Diesen Weg sollten Sie wählen, wenn Sie glauben, dass Ihr Schuldner nach Zustellung des Mahnbescheids „freiwillig“ zahlt.

Meines Erachtens werden Sie aber auf diese Weise keinen Erfolg haben, da Ihr Schuldner bisher nicht gezahlt hat. Ihnen ist daher direkt zu einer Klage vor dem Amtsgericht zu raten.
Durch das Mahnbescheidsverfahren bzw. durch eine Klage vor Gericht erhalten Sie einen sog. „Vollstreckungstitel“, mit dem Sie 30 Jahre lang gegen den Schuldner vollstrecken können.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen zur Verfügung. Eine verbindliche Empfehlung darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, sind nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Sollten Sie eine Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die Kontaktdaten in meinem Profil. Einstweilen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dileyha Altintas
-Rechtsanwältin-

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