Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Vorbehaltlich der detaillierten Prüfung Ihres Mietvertrages gehe ich davon aus, dass der Heizraum nicht zu den von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten gehört. Daher kann der Vermieter grundsätzlich frei darüber bestimmen, ob er den Heizraum abschließt und den Schlüssel mitnimmt. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Sie diesen Raum betreten dürfen.
Bei Problemen mit der Heizung sind Sie auf Ihre Möglichkeit verwiesen, die Miete zu mindern. Ein Totalausfall der Heizung im Winter kann eine Minderung von 30% bis 100% - bezogen auf die Dauer des Ausfalls – rechtfertigen. Da Sie 3mal jeweils für einige Stunden keine Heizung hatten, dürfte der Minderungsanspruch eher am unteren Rand anzusiedeln sein, also 3 Tage 30% mindern. Eine abschließende Einschätzung ist aber erst in Kenntnis der genauen Stundenanzahl und der Reaktionszeit und -art (wurde z.B. jeweils sofort eine Heizungsfirma eingeschaltet?) des Vermieters möglich.
Die Minderung haben Sie dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Erfahrungsgemäß besteht vielfach Bereitschaft, beim Ausfall der Heizung freiwillig auf einen Teil der Miete zu verzichten, so dass ggf. ein Gespräch ausreicht, um die Angelegenheit zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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