Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können eine gerichtliche Abänderung der Umgangsvereinbarung erreichen. Allerdings werden Sie nicht vermeiden können, dass in dem Abänderungsverfahren Ihre Kinder vor Gericht angehört werden.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Ich habe aber ein Schreiben vom Jugendamt, wo ich mit der KM im Jahr 2019 war , da ich auch meine Kinder fahren wollte und mehr Zeit mit ihnen wollte und sie mir auch auf dem Jugendamt zugesicherte, das wir uns absprechen wer wann fährt und die Besuchstage nutzt.
Reicht das auch, wenn ich dies dem Gericht vorlege?
Denn jetzt will die KM natürlich nichts mehr davon wissen.
Sehr geehrter Fragesteller,
entscheidender ist, dass die Kinder jetzt ein Internat besuchen und die notariell vereinbarte Umgangsregelung dadurch nicht mehr praktiziert werden kann. Auch die Zusage der Kindesmutter aus 2019 spielt allerdings eine Rolle.
Ich empfehle Ihnen, sich anwaltlich vor dem Familiengericht vertreten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt