Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
da Portugal eine allgemeinverpflichtende gesetzliche Krankenversicherung hat, müssen Sie dort nur mindestens ein Jahr leben, bevor Sie nach Deutschland zurückkehren, um in Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 13
a) SGB V). Die Altersgrenze von 55 Jahren gilt in diesem Fall nicht (§ 6 Abs. 3a Satz 4 SGB V
)
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Wechsel in GKV
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Guten Tag ich (66 m verh) bin Rentner und lebe zur Zeit in Brasilien. Meine PKV hat mich wg Umzug ins aussereuropäische Ausland gekündigt. Ich plane kurzfristig nach Portugal zu ziehen und dort Mitglied der gesetzlichen KV zu werden. Ggf werde ich danach wieder nach Deutschland ziehen und dort meine Aufnahme in die GKV beantragen. Ist dies problemlos möglich ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Bewertung des Fragestellers
15. Juni 2020 | 19:13
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Eien sehr präzise Antwort. Wie immer hier eine positive Erfahrung !
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FRAGESTELLER 15. Juni 2020
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