Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Zur abschließenden Einschätzung der Angelegenheit bitte ich noch um Mitteilung, ob der Mietvertrag unter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts auf Zeit abgeschlossen wurde oder ob der Vermieterpartei das Recht zur ordentlichen Kündigung erhalten geblieben ist.
Weiter bitte ich zur Vermeidung von Missverständnissen um Klarstellung, ob es sich um einen Mietvertrag handelt, wie Sie angeben, oder um einen Pachtvertrag, da Sie den Mieter als Pächter bezeichnen.
Gerne lasse ich Ihnen nach Beantwortung der Rückfragen eine Einschätzung zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Mietvertrag zwischen WEG und Firma XY (Betreiber der Anlage)
"Vereinbart ist eine Mietzeit von 20 Jahren. Die Mietzeit verlängert sich um jeweils 5 Jahre, wenn der Vertrag nicht zum jeweiligen Vertragsende mit einer Frist von einem Jahr gekündigt wird."
"Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Vermieter kann dem Mieter aus wichtigem Grund insbesondere kündigen, wenn dieser
a) "...... Zahlungsverpflichtungen .... in Verzug...."
b) ".... vertragswidrigen Gebrauch des Mietgegenstandes.... "
Welchen Mietvertrag die Firma XY mit dem jeweiligen Bewohner meiner Wohnung hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider ist für mich die Tatsachengrundlage noch nicht hinreichend geklärt. Ich möchte die Angelegenheit gerne ausführlich im telefonischen Gespräch oder per E-Mail - wie es Ihnen lieber ist - mit Ihnen erörtern, damit Sie einen zuverlässigen Rechtsrat erhalten.
Ich bitte Sie hierzu um Übersendung Ihrer Kontaktdaten per E-Mail an meine Kanzlei. Ich setze mich sodann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -