Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sollten die Provisionen jetzt fließen, sind Sie bei Ihrer Frau Betriebseinnahmen. Sollte das Gewerbe Ihrer Frau nicht mehr existieren, sind die Provisionen nachträgliche Betriebseinnahmen.
Zum Schluss erlaube ich mir den Hinweis, dass diese Frage im Rahmen meiner email vom 31.10.2007, die Sie nachweislich abgerufen haben, beantwortet wurde.
Mit verbindlichen Grüßen
RA Hermes
Meine Frau hat und hatte kein Gewerbe. Sie handelte als Privatprerson. Zu welchem Zeitpunkt sind die Provisonen zu versteuern - zum Zeitpunkt der Zahlung oder dann als die Forderung entstand?
Unabhängig davon, zum Zeitpunkt der Zahlung sind die Provisionen zu versteuern.