Feiertag während Nachtschichtwoche

| 7. Mai 2020 22:56 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


00:37

Hallo, also wir arbeiten in der Nachtschichtwoche 4 Nächte von Montag auf Dienstag - Donnerstag auf Freitag. Aber wenn jetzt zum Beispiel, in dieser Woche Freitags ein Feiertag ist muss ich einen Urlaubstag nehmen weil ich nur 3 Nächte arbeiten kann weil wir Feiertags nicht arbeiten und somit einen Arbeitstag in dieser Woche weniger habe als die die Früh- oder Spätschicht haben die können ja Mo-Do arbeiten und haben somit 4 Arbeitstage und ich nur 3. Jetzt meine Frage ob ich gezwungen werden kann dafür Urlaub zu nehmen? Mir ist das dieses Jahr jetzt schon 3 mal passiert dass ich in so einer Woche Nachtschicht hatte und somit schon 3 Urlaubstage dafür drauf gegangen sind die ich eigentlich anders eingeplant hatte.
Vielen dank schon mal für die antwort
mfg Marco

7. Mai 2020 | 23:45

Antwort

von


(517)
Harmsstraße 83
24114 Kiel
Tel: 0431 88 70 49 75
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Lembcke-__l104631.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Nein, Sie müssen i.d.R. grundsätzlich keinen Urlaubstag dafür nehmen. Fällt die reguläre Arbeitszeit auf einen Feiertag, an welchem üblicherweise nicht gearbeitet wird, dann gilt der Feiertag.

Für einen Feiertag muss grundsätzlich kein Urlaubstag genommen werden.

Dies schließt auch das BUrlG für sich genommen schon aus.

Fällt ein gesetzlicher Feiertag in einen Zeitraum, für den ein Arbeitnehmer Erholungsurlaub genommen hat, so darf dieser gem. § 3 Abs. 2 BUrlG grundsätzlich nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden. Der Arbeitnehmer muss für den Feiertag daher keinen Urlaub nehmen.

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer für die Arbeitszeiten bezahlen, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfallen. Ein Feiertag wird wie ein normaler Arbeitstag bezahlt.

Ausnahmen können z.B. Tarifverträge im öffentlichen Dienst vorsehen. Hier muss man teilweise einen Urlaubstag opfern. (BAG mit Urteil vom 15. Januar 2013; 9 AZR 430/11 )

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Lembcke


Rechtsanwalt Sascha Lembcke

Rückfrage vom Fragesteller 8. Mai 2020 | 00:10

Was ich vergessen hab zu erwähnen die die Nachtschicht geht von 22-6 Uhr das heißt ich müsste für die 2 h abends überstunden nehmen? Und das ich in der Woche weniger Arbeitszeit habe als die die Früh- oder Spätschicht haben spielt dabei auch keine Rolle weshalb ich Urlaub nehmen müsste?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Mai 2020 | 00:37

Nein dies alles spielt insoweit keine Rolle.

Eine Arbeitstag der auf einen Feiertag fällt ist eine bezahlter Arbeitstag. Es bedarf daher weder eines Urlaubsantrages noch eines Überstundenabbaus.

Allesfalls müsste der Arbeitgeber Ihnen ab 0:00 Uhr nach Feiertag - Arbeit anbieten, die Sie üblicherweise verrichten müssten.

Bietet er Ihnen keine Arbeit an, fallen demnach auch keine Minusstunden an, welche mit Überstunden ausgeglichen werden müssten.

MfG
Ra Lembcke

Bewertung des Fragestellers 8. Mai 2020 | 00:43

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Sehr hilfreiche und verständliche Antwort

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sascha Lembcke »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Mai 2020
4,4/5,0

Sehr hilfreiche und verständliche Antwort


ANTWORT VON

(517)

Harmsstraße 83
24114 Kiel
Tel: 0431 88 70 49 75
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Lembcke-__l104631.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Inkasso, Vertragsrecht, Verkehrsrecht