Hallo Zusammen,
Meine Frau und ich sind zusammen seit 2015(wir haben immer getrennt gewohnt),aber seit 31.12.2019 verheiratet aber wir wohnen immer getrennt beide in München.
Sie ist im 3.Jahr Gesundheit und Krankenschwester Ausbildung in München und wohnt in Krankenschwester WG.Und ich in einer 1Zimmerwohnung auch in München.
Wegen finanziellen Problemen können wir momentan uns ein gemeinsam Wohnung nicht leisten.
Meine Frage ist tu wissen ob wir trotz unserer Situation die Steuerklasse 3/5 bekommen dürfen.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Trotz der räumlichen Trennung liegt immer noch eine eheliche Lebensgemeinschaft vor, so dass die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung nach § 26 EStG
und Steuerklassen 3/5 möglich sind.
Da Sie nicht vorhaben sich zu trennen und die Ehe gelebt wird, sehe ich hier keine Argumentationsprobleme mit dem Finanzamt.
Sie sollten bei der Steuererklärung für 2019 eine Zusammenveranlagung beantragen und auch die Steuerklassen von 1/1 auf 3/5 ändern lassen.