Hallo,
ich habe über eBay-kleinanzeigen eine gebrauchte Einbauküche gefunden. Diese kostet 300 Euro.
Ich war dort, wollte die Küche und habe eine Anzahlung von 100 Euro gemacht. Schriftlich gibt es nur eine Bestätigung (die nur ich habe), dass er 100 Euro von 300 Euro als Anzahlung erhalten hat mit vollem Name und Datum, aber keine Unterschrift
Es gibt keinen Kaufvertrag!
Ich habe ihm ein Tag später gesagt, dass ich die Küche doch nicht nehme. Er möchte aber die 100 Euro behalten, da er den anderen Interessentwn abgesagt hat.
Entweder ich nehme die Küche oder er behält das Geld und verkauft sie anderweitig.
Meine Frage:
Darf er das Geld einbehalten?
Was kann ich tun?
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße Miriam M.
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ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Nach Ihrer Schilderung ist durchaus ein Kaufvertrag zustande gekommen. Dieser muss nicht schriftlich geschlossen werden. Der Verkäufer ist daher im Falle eines Rücktritts berechtigt seinen Schaden ersetzt zu verlangen. In welcher Höhe dieser Schaden besteht müsste nachgewiesen werden. Außerdem muss er Ihren Rücktritt auch nicht akzeptieren sondern kann auf Abholung und vollständige Kaufpreiszahlung bestehen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.