Arbeitsunfall ohne Anzeige bei der Berufsgenossenschaft

21. März 2020 05:55 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.

Guten Tag,

Ich habe im Jahre 2014 meine Ausbildung zum Exam.Altenpfleger bei einem Anbulanten Anbieter angefangen.
Nach der Tour,sollten alle Mitarbeiter beim im Büro die alten Möbel(Tische,Schränke etc.) raus tragen damit am nächsten Tag neue Möbel aufgestellt werden sollte.
Als ich mit einem Arbeitkollegen einen schweren Glastisch anhob,verspürte ich einen heftigen schmerz in der Lende.
In den nächsten Stunden konnte ich kaum laufen oder stehen.

Am nächsten Tag ging ich zum Hausarzt und er schrieb mich für 1 Woche krank.
Über die nächsten Monate und Jahre entwickelten sich immmer mehr Einschränkungen bei mir an der Lende.
Bis ich selbst einen Facharzt aufsuchte im Jahre 2017 der mir einen Riss in der Lende Diagnostizierte.
Bis Dato hab ich mit Entzündungen zu kämpfen.
Meine frage;
Hab ich heute noch Antecht auf Leitungen von der Unfallversicherung/BG wenn ich den damaligen Unfall Anzeige?Zeugen sind vorhanden.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können auch nach Jahren noch einen Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft melden (Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 29. Mai 2017 (AZ: S 39 U 320/12 ).

Die Schwierigkeiten bestehen dann bei der Beweisführung. Sie sind für den Unfall und die hierdurch eingetretene Gesundheitsbeeinträchtigung beweispflichtig. Wenn Zeugen zur Verfügung stehen und Sie unmittelbar beim Arzt waren, könnte Ihnen der Beweis gelingen.
Daher steht einer Meldung nichts im Wege.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 11. April 2020 | 03:18

Hallo Hr.Hauser,
Gilt das auch für einen Unfall der eig.nichts mit meiner Beruflichen Tätigkeit zu tun hat?
Denn der Unfall passierte nicht während meiner Beruflichen Pflege Tätigkeit,sondern nur weil wir gebeten worden waren nach der Pflegetour im Büro zu helfen?

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. April 2020 | 11:02

Sehr geehrter Fragesteller,

auch wenn dies nicht Ihre eigentliche Tätigkeit war, gilt dies.

Beste Grüße
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt

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