Mentoring kündigen

| 12. März 2020 23:14 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hallo, ich habe im November 2019 einen Mentoring-Vertrag abgeschlossen. Die Vertragsbedingungen wurden beim "Strategiegespräch" per Videoaufnahme aufgenommen. Vertragssumme 1800,00 € zu 6 Raten a 300,00 €.
Das Mentoring dauerte 3 Monate und ist daher inzwischen abgeschlossen. Während dieser 3 Monate hatte ich jede Woche ein Lernvideo freigeschaltet bekommen. Das bedeutet ich hatte zum Ende Zugriff auf alle Videos, habe aber bis heute nur etwa die Hälfte der Videos gesehen, da mir das vermittelte Wissen der ersten Videos nichts genützt hat und ich somit keine Hoffnung hatte, dass sich dies in den verbleibenden Videos ändern würde. All das Wissen das bis dahin vermittelt wurde kannte ich aus Büchern, weshalb ich den Preis als nicht gerechtfertigt sehe.
Die Mitarbeiter des Mentors und der Mentor selbst wissen davon, dass ich nur etwa die Hälfte der Lernvideos genutzt habe und auch den Grund. Kann ich daher einen Teil der vereinbarten Vertragssumme einbehalten bzw. zurückfordern?
Beim Strategiegespräch bzw. in der Videoaufnahme wurde ich nicht auf mein Widerrufsrecht hingewiesen. Habe ich in diesem Fall ein Sonderwiderrufsrecht oder Sonderkündigungsrecht?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

bei dem von Ihnen abgeschlossenen Mentoring-Vertrag handelt es sich offebar um einen Ratenlieferungsvertrag gem. § 510 BGB . Für einen solchen besteht nach § 510 Abs. 2 BGB ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB . Die Widerrufsfrist beträgt zwar gem. § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB 14 Tage, da Sie jedoch nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, hat die Frist noch nicht zu laufen begonnen. Ihr Widerrufsrecht erlischt erst 12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss (§ 356c Abs. 2 BGB ).

Eigentlich würden Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren, da die Gegenleistung vollständig erbracht wurde. Da Sie über diese Konsequenz jedoch ebenfalls nicht belehrt wurden, erlischt Ihr Widerrufsrecht nicht.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 13. März 2020 | 02:11

Kann ich die gesamte Vertragssumme zurückfordern? Etwa 1000 € von 1800 € wurden bisher gezahlt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. März 2020 | 18:57

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie tatsächlich nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, muss der Mentoring-Anbieter Ihnen das bisher Gezahlte vollständig zurück erstatten und darf keinen Wertersatz für die erbrachten Leistungen abziehen.

Dies alles gilt nur, wenn es sich bei dem Mentoring -Vertrag um einen Verbrauchervertrag handelte, Sie also bei Vertragsabschluss Verbraucher waren.

Melden Sie sich gern bei mir, wenn dies nicht der Fall ist. Dann würde ich meine Antwort modifizieren.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 15. März 2020 | 05:40

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Verständliche und kompetente Beratung

"