Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
bei dem von Ihnen abgeschlossenen Mentoring-Vertrag handelt es sich offebar um einen Ratenlieferungsvertrag gem. § 510 BGB
. Für einen solchen besteht nach § 510 Abs. 2 BGB
ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB
. Die Widerrufsfrist beträgt zwar gem. § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB
14 Tage, da Sie jedoch nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, hat die Frist noch nicht zu laufen begonnen. Ihr Widerrufsrecht erlischt erst 12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss (§ 356c Abs. 2 BGB
).
Eigentlich würden Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren, da die Gegenleistung vollständig erbracht wurde. Da Sie über diese Konsequenz jedoch ebenfalls nicht belehrt wurden, erlischt Ihr Widerrufsrecht nicht.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Kann ich die gesamte Vertragssumme zurückfordern? Etwa 1000 € von 1800 € wurden bisher gezahlt.
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie tatsächlich nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, muss der Mentoring-Anbieter Ihnen das bisher Gezahlte vollständig zurück erstatten und darf keinen Wertersatz für die erbrachten Leistungen abziehen.
Dies alles gilt nur, wenn es sich bei dem Mentoring -Vertrag um einen Verbrauchervertrag handelte, Sie also bei Vertragsabschluss Verbraucher waren.
Melden Sie sich gern bei mir, wenn dies nicht der Fall ist. Dann würde ich meine Antwort modifizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt