Sehr geehrter Fragesteller,
ob eine Abrissgenehmigung erteilt werden muss, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Meist reicht auch eine entsprechende Anzeige bei der Behörde. Insofern ist dies kein Problem, sofern keine Schadstoffe (Asbest) vorhanden sein sollten.
Ich gehe nicht davon aus, dass das Denkmalschutzamt hier einschreiten wird, falls das Gebäude bereits baufällig sein sollte. Dann hätte diese bereits längst reagiert, um einen Verfall auch zu verhindern. Falls es jedoch noch intakt sein sollte, kann es sein, dass die Behörde hierbei nachträglich reagiert. Insofern würde ich in den Kaufvertrag eine Rücktrittsklausel bei nachträglicher Schutznahme integrieren, um sich abzusichern.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
9. März 2020
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21:49
Antwort
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