Denkmalschutz bei Antrag auf Abriss

9. März 2020 20:27 |
Preis: 66,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich plane den Erwerb eines Grundstückes, auf dem ein großes Gebäude steht. Das Gebäude soll beseitigt und das freie Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden. Ich gehe davon aus, dass der Abriss erlaubnispflichtig ist.

Das zu beseitigende Gebäude steht aktuell *nicht* unter Denkmalschutz. Ist es denkbar, dass die zuständige Behörde die Beseitigung dadurch verhindert, dass das Gebäude *nach* Eingang des Antrages auf Genehmigung der Beseitigung unter (vorläufigen) Denkmalschutz gestellt wird oder ist im Moment des Antrages die Sach- und Rechtslage so zu beurteilen, wie sie sich aktuell darstellt?

Für eine kompetente Antwort bin ich dankbar.

9. März 2020 | 21:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ob eine Abrissgenehmigung erteilt werden muss, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Meist reicht auch eine entsprechende Anzeige bei der Behörde. Insofern ist dies kein Problem, sofern keine Schadstoffe (Asbest) vorhanden sein sollten.

Ich gehe nicht davon aus, dass das Denkmalschutzamt hier einschreiten wird, falls das Gebäude bereits baufällig sein sollte. Dann hätte diese bereits längst reagiert, um einen Verfall auch zu verhindern. Falls es jedoch noch intakt sein sollte, kann es sein, dass die Behörde hierbei nachträglich reagiert. Insofern würde ich in den Kaufvertrag eine Rücktrittsklausel bei nachträglicher Schutznahme integrieren, um sich abzusichern.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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