Beschuldigung Fahrerflucht

5. März 2020 09:56 |
Preis: 52,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

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--- Unfallhergang ---
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1. Zusammenstoß beim vorwärts-einparken am 18.12.2019, direkt vor meiner Haustür. Wollte einige Dinge ins Auto laden.
2. Unfallgegner war vor Ort im Auto.
3. Ich teilte dem Unfallgegner mit (rufen durch geöffnetes Fenster [dieser war ausgestiegen], sowie Handgesten), in die Parklücke "Dort vorne zu fahren."
4. Ich bin ca. 10 Meter in Schrittgeschwindigkeit (weil Spielstraße), um den Verkehr nicht zu behindern, in eine Parklücke gefahren.
5. Der Unfallgegner folgte mir zu Fuß. Als ich dies bemerkte gab ich diesem erneut verbal durch das Fenster, sowie durch Gesten zu verstehen, an Ort und Stelle zu parken.
6. Einfacher Blechschaden aktuell 4000€ (wohl aber überhöhtes Gutachten). Realistisch 1000€
7. Weiter wurde der Unfallgegner handgreiflich, woraufhin ich die Polizei rief. Ich habe KV angezeigt und würde gerne Strafantrag stellen, dafür muss ich ebenfalls eine schriftliche Aussage vorlegen.
8. Keine Zeugen.

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--- Wichtig ---
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Punkt 3 hatte ich vergessen bei dem mündlichen Vernehmen vor Ort zu erwähnen, da ich mir absolut nicht im Klaren darüber war, dass Unfallflucht nur im Geringsten angenommen werden könne.

Anbei der Entwurf der Aussage zur KV, diese würde ich ebenfalls so auch bei der Unfallflucht abgeben.

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--- Fragen dazu ---
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a) Wie soll ich bezüglich der Aussage zur Beschuldigung Unfallflucht verfahren?
b) Braucht es einen Anwalt oder reicht eine schriftliche Stellungnahme?
c) Wie soll ich nun meine Aussage bezüglich der KV / Strafantrag (anbei) gestalten, da ich mich im Fall der Fahrerflucht nicht belasten möchte?
d) Wie sicher / unsicher ist hier die Strafverfolgung? Es ist Aussage gegen Aussage, bzw. im guten Glauben gehandelt, bzw. in Dubio Pro Reo?

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--- Angaben zur Sache KV ---
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Ausgangspunkt für den Konflikt war ein leichter Parkunfall. Der Unfall ereignete sich beim Einparken in eine Parklücke gegenüber der Haustür der Wiclefstr. 18, 10551 Berlin. Das Gegnerfahrzeug fuhr aus der Lücke (Front zur Straße; vorwärts) und ich bog langsamer als Schritttempo nach rechts in die Parklücke ein. Die beiden Fahrzeuge berührten sich.

Ich setzte ca. einen Meter zurück, um weiteren Schaden abzuwenden. Der Unfallgegner stieg aus seinem Wagen. Aufgrund der Enge der Fahrbahn, parkende Fahrzeuge in zweiter Reihe (aufgrund eines Wasserrohbruches in der Wiclefstr. 18), sowie weitere Fahrzeuge vor und hinter mir, teilte ich dem Unfallgegner (Shahadi, Ahmad) visuell durch Handgesten sowie durch zurufen durch das geöffnete Fenster mit, dass ich zu einem in Sichtweite befindlichen Parkplatz fahren würde, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Dieser nickte mir zu. Im guten Glauben fuhr ich in Schrittgeschwindigkeit ca. 10 Meter zu der gesichteten Parklücke. Der Unfallgegner folgte mir zu Fuß. Als ich dies bemerkte gab ich diesem erneut verbal durch das Fenster, sowie durch Gesten zu verstehen, an Ort und Stelle zu parken.

Ich stellte den Wagen ab öffnete die Fahrertür und wurde sofort durch den Unfallgegner bedroht und beschimpft. Ich versuchte ihn zu beruhigen und stieg aus um den Schaden meines Fahrzeuges zu sichten. Dieser war nur oberflächlich und somit abwischbar. Daraufhin ging ich zum Fahrzeug des Unfallgegners.

Ich wurde weiter beschimpft und bedroht („Bist du behindert? Dich klatsch ich an die Wand!"). Als ich mich hinkniete, um den Schaden am gegnerischen Fahrzeug in Augenschein zu nehmen, wurde ich ohne Vorwarnung vom Unfallgegner auf die Fahrbahn geschubst, woraufhin ich einen stechenden Schmerz in meinem Rücken, rechte untere Rippenseite spürte, Gottseidank kam zu dem Zeitpunkt kein Fahrzeug.

Ich stand auf und erklärte, dass ich vermute, dass die Schäden wahrscheinlich nur oberflächlich sind und diese einfach weggewischt werden könnten. Als ich mir den Schaden nochmals genauer anschauen wollte und mit meinem Handy fotografieren wollte, trat mir der Unfallgegner mit seinem Fuß und voller Wucht gegen meinen rechten Unterarm. Woraufhin ich mir eine Prellung zuzog.
Zu diesem Zeitpunkt rief ich 110 an und teilte der Notrufzentrale mit, dass ich körperlich angegriffen werde. Weiterhin bedrohte mich der Unfallgegner „Ich haue Dich kaputt, wenn Du mein Auto anfasst." Zu den verbalen Äußerungen und Einschüchterungen sowie Beleidigungen kamen weitere körperliche Bedrohungen hinzu. (Erhobene Faust, „fast Schläge" (kurz vor dem Eintreffen auf dem Körper zurückgehalten).

Dieser Vorfall, sowie die verbalen Beleidigungen wurden durch einen Zeugen (Familienvater mit Kind im Kinderwagen) beobachtet, welcher von den zwischenzeitlich eingetroffen Polizisten befragt wurde und dessen Personalien von der Polizei aufgenommen wurden.
Ein weiterer Zeuge (vermutlich Obdachloser) hat diesen Vorfall von Anfang an gesehen, allerdings konnte ich keine Personalien erfragen oder ihn vor Ort halten.

Während der Anwesenheit der Polizei bedrohte mich der Unfallgegner weiter. Ich gehe davon aus das dieses im Protokoll vermerkt ist.

5. März 2020 | 11:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

in Anbetracht Ihrer Darstellung sollten Sie keine Angaben machen.

Weder in Falle einer polizeilichen Ladung zu einer Vernehmung, noch im Falle einer schriftlichen Anhörung.

Beauftragen Sie dann einen Anwalt, der zunächst Akteneinsicht nimmt. Dann wird auch bekannt, welche Angaben der Zeuge ( Familienvater ) gemacht hat.

Dann kann im Gesamtzusammenhang auch eine Stellungnahme zur Körperverletzung abgegeben werden.

Dazu teilen Sie mit, dass Sie die Körperverletzung angezeigt haben. Führen dann aber aus, dass Sie einen Strafantrag stellen möchten. In der Regel wird dieser Strafantrag schon von der Polizei aufgenommen. Rein vorsorglich können Sie aber wegen des Vorfalls vom 18.12.2019 einen Strafantrag stellen. Dazu müssen Sie auch zunächst keine ausführlichen Angaben machen, da deswegen auch die Polizei vor Ort gewesen ist und Sie sich darauf beziehen können.

Da die Antragsfrist drei Monate beträgt, sollten Sie zunächst diesen Strafantrag stellen unter Bezugnahme auf den Vorfall. Ich gehe dabei auch davon aus, dass Sie ein polizeiliches Aktenzeichen erhalten habe. Dieses geben Sie an.

Die weiteren Ausführungen sollten dann einer Akteneinsicht durch einen Anwalt vorbehalten bleiben.

Nach Ihrer Darstellung ist nicht mit einer Strafverfolgung wegen unterlaubten Entfernens vom Unfallort auszugehen.

Es wird aber letztlich immer darauf ankommen, wie dieses gerichtlich gewertet wird. Leider ist Ihre Annahme "Aussage gegen Aussage" im Strafverfahren so nicht zutreffend. Das Problem ist, dass Sie, wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommen sollte, der Angeklagte sind und der Unfallgegner der Zeuge. Dann obliegt es dem Gericht zu entscheiden, wie es Ihre Angaben und die des Zeugen wertet. ABER ich gehe nicht davon aus, dass es hier überhaupt zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.


Wichtig ist, dass Sie keine Angaben machen und einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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