Beschuldigung Fahrerflucht
5. März 2020 09:56
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Preis:
52,00 €
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Beantwortet von
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--- Unfallhergang ---
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1. Zusammenstoß beim vorwärts-einparken am 18.12.2019, direkt vor meiner Haustür. Wollte einige Dinge ins Auto laden.
2. Unfallgegner war vor Ort im Auto.
3. Ich teilte dem Unfallgegner mit (rufen durch geöffnetes Fenster [dieser war ausgestiegen], sowie Handgesten), in die Parklücke "Dort vorne zu fahren."
4. Ich bin ca. 10 Meter in Schrittgeschwindigkeit (weil Spielstraße), um den Verkehr nicht zu behindern, in eine Parklücke gefahren.
5. Der Unfallgegner folgte mir zu Fuß. Als ich dies bemerkte gab ich diesem erneut verbal durch das Fenster, sowie durch Gesten zu verstehen, an Ort und Stelle zu parken.
6. Einfacher Blechschaden aktuell 4000€ (wohl aber überhöhtes Gutachten). Realistisch 1000€
7. Weiter wurde der Unfallgegner handgreiflich, woraufhin ich die Polizei rief. Ich habe KV angezeigt und würde gerne Strafantrag stellen, dafür muss ich ebenfalls eine schriftliche Aussage vorlegen.
8. Keine Zeugen.
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--- Wichtig ---
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Punkt 3 hatte ich vergessen bei dem mündlichen Vernehmen vor Ort zu erwähnen, da ich mir absolut nicht im Klaren darüber war, dass Unfallflucht nur im Geringsten angenommen werden könne.
Anbei der Entwurf der Aussage zur KV, diese würde ich ebenfalls so auch bei der Unfallflucht abgeben.
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--- Fragen dazu ---
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a) Wie soll ich bezüglich der Aussage zur Beschuldigung Unfallflucht verfahren?
b) Braucht es einen Anwalt oder reicht eine schriftliche Stellungnahme?
c) Wie soll ich nun meine Aussage bezüglich der KV / Strafantrag (anbei) gestalten, da ich mich im Fall der Fahrerflucht nicht belasten möchte?
d) Wie sicher / unsicher ist hier die Strafverfolgung? Es ist Aussage gegen Aussage, bzw. im guten Glauben gehandelt, bzw. in Dubio Pro Reo?
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--- Angaben zur Sache KV ---
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Ausgangspunkt für den Konflikt war ein leichter Parkunfall. Der Unfall ereignete sich beim Einparken in eine Parklücke gegenüber der Haustür der Wiclefstr. 18, 10551 Berlin. Das Gegnerfahrzeug fuhr aus der Lücke (Front zur Straße; vorwärts) und ich bog langsamer als Schritttempo nach rechts in die Parklücke ein. Die beiden Fahrzeuge berührten sich.
Ich setzte ca. einen Meter zurück, um weiteren Schaden abzuwenden. Der Unfallgegner stieg aus seinem Wagen. Aufgrund der Enge der Fahrbahn, parkende Fahrzeuge in zweiter Reihe (aufgrund eines Wasserrohbruches in der Wiclefstr. 18), sowie weitere Fahrzeuge vor und hinter mir, teilte ich dem Unfallgegner (Shahadi, Ahmad) visuell durch Handgesten sowie durch zurufen durch das geöffnete Fenster mit, dass ich zu einem in Sichtweite befindlichen Parkplatz fahren würde, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Dieser nickte mir zu. Im guten Glauben fuhr ich in Schrittgeschwindigkeit ca. 10 Meter zu der gesichteten Parklücke. Der Unfallgegner folgte mir zu Fuß. Als ich dies bemerkte gab ich diesem erneut verbal durch das Fenster, sowie durch Gesten zu verstehen, an Ort und Stelle zu parken.
Ich stellte den Wagen ab öffnete die Fahrertür und wurde sofort durch den Unfallgegner bedroht und beschimpft. Ich versuchte ihn zu beruhigen und stieg aus um den Schaden meines Fahrzeuges zu sichten. Dieser war nur oberflächlich und somit abwischbar. Daraufhin ging ich zum Fahrzeug des Unfallgegners.
Ich wurde weiter beschimpft und bedroht („Bist du behindert? Dich klatsch ich an die Wand!"). Als ich mich hinkniete, um den Schaden am gegnerischen Fahrzeug in Augenschein zu nehmen, wurde ich ohne Vorwarnung vom Unfallgegner auf die Fahrbahn geschubst, woraufhin ich einen stechenden Schmerz in meinem Rücken, rechte untere Rippenseite spürte, Gottseidank kam zu dem Zeitpunkt kein Fahrzeug.
Ich stand auf und erklärte, dass ich vermute, dass die Schäden wahrscheinlich nur oberflächlich sind und diese einfach weggewischt werden könnten. Als ich mir den Schaden nochmals genauer anschauen wollte und mit meinem Handy fotografieren wollte, trat mir der Unfallgegner mit seinem Fuß und voller Wucht gegen meinen rechten Unterarm. Woraufhin ich mir eine Prellung zuzog.
Zu diesem Zeitpunkt rief ich 110 an und teilte der Notrufzentrale mit, dass ich körperlich angegriffen werde. Weiterhin bedrohte mich der Unfallgegner „Ich haue Dich kaputt, wenn Du mein Auto anfasst." Zu den verbalen Äußerungen und Einschüchterungen sowie Beleidigungen kamen weitere körperliche Bedrohungen hinzu. (Erhobene Faust, „fast Schläge" (kurz vor dem Eintreffen auf dem Körper zurückgehalten).
Dieser Vorfall, sowie die verbalen Beleidigungen wurden durch einen Zeugen (Familienvater mit Kind im Kinderwagen) beobachtet, welcher von den zwischenzeitlich eingetroffen Polizisten befragt wurde und dessen Personalien von der Polizei aufgenommen wurden.
Ein weiterer Zeuge (vermutlich Obdachloser) hat diesen Vorfall von Anfang an gesehen, allerdings konnte ich keine Personalien erfragen oder ihn vor Ort halten.
Während der Anwesenheit der Polizei bedrohte mich der Unfallgegner weiter. Ich gehe davon aus das dieses im Protokoll vermerkt ist.