Widerrufsrecht Existenzgründer

| 7. Februar 2020 19:24 |
Preis: 25,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ein Unternehmen bietet eine Beratung/Coaching zwecks Aufbau eines eigenen Online-Shops an. Nun sind auch Kunden dabei, welche noch keine Unternehmer sind (also noch kein Gewerbe angemeldet haben). Steht diesen ein Widerrufsrecht zu oder sind diese als Existenzgründer zu behandeln?

7. Februar 2020 | 20:07

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Nach § 13 BGB sind Verbraucher Personen, die Rechtgeschäfte zu privaten Zwecken abschließen. Nicht unter diese Vorschrift fallen Rechtsgeschäfte für selbständige berufliche Zwecke.

Existenzgründer sind immer dann keine Verbraucher, wenn Sie Geschäfte abschließen, die auf ein unternehmerisches Handeln hin gerichtet sind. Darunter fallen auch Geschäfte, die zur Existenzgründung dienen (vgl. BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04 ).

Nach Ihren Ausführungen gehe ich davon aus, dass Ihre Beratung/Ihr Coaching bereits darauf gerichtet ist konkret unternehmerisch tätig zu sein und nicht nur eine Entscheidung über eine unternehmerische Tätigkeit vorzubereiten. Deshalb ist § 13 nicht anwendbar. Somit haben Ihre Kunden nach meiner Einschätzung auch regelmäßig kein Widerrufsrecht nach den §§ 355 ff. BGB .

Die Beweislast dafür, dass ein solches Widerrufsrecht vorliegt, haben die Kunden. Sie sollten aber beachten, dass Sie Ihre Leistung auch nicht gegenüber Verbrauchern bewerben, anderenfalls müssen Sie sich wettbewerbsrechtlich an den gleichen Vorschriften messen lassen, als würden Sie eine Leistung für Verbraucher anbieten. Sie würden in diesem Fall kostspielige Abmahnungen riskieren.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 7. Februar 2020 | 21:35

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Schnelle und kompetente Antwort!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sonja Stadler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. Februar 2020
5/5,0

Schnelle und kompetente Antwort!


ANTWORT VON

(2250)

Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht