Hausbau Zusätzliche Kosten dur erschwerte Zufahrt / mangelnde Lagermöglichkeiten

5. Februar 2020 14:06 |
Preis: 50,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


21:30

Guten Tag
Nach einem Bauanlaufgespräch wurden durch den Bauleiter Mehrkosten in Höhe von 15.500€ als Änderungsvertrag zum Bauvertrag gefordert.
Der Bauleiter nannte im Vorjahr 3000€ die wurde in einem Mail des Verkäufers nach Besichtigung so genannt. Der Bauleiter behauptet heute Mindestens 3.000€ dem Verkäufer genannt zu haben.
Während eines weiteren Ortstermins wurden Maßnahme wie Abriss einer Gartenlaube abgesprochen.
Weiterhin werden die Rechnungen der einzelnen Unternehmer über die Mehrkosten an uns weitergegeben.
Natürlich werden wir diese kritisch so weit möglich, prüfen.
Es wurde von dem Bauleiter auch erwähnt das ein nicht Ausgleich dieser Rechnungen zu einem Baustop führen kann.
Welche Möglichkeiten bzw Verhaltensweise ist hier möglich?

MfG

5. Februar 2020 | 14:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

So ganz verstehe ich den Sachverhalt leider noch nicht, was Sie aber noch im Wege der kostenlos möglichen Nachfragefunktion (siehe unten) ergänzen können, halte aber jedenfalls das Nachstehende fest.

Ein Bau-bzw. Werkunternehmer hat Grund und Höhe seiner Vergütung konkret darzulegen und im Zweifelsfalle zu beweisen. Kann er letzteres nicht und steht Aussage gegen Aussage, würde in einem Gerichtsverfahren ein sogenanntes Beweislasturteil zu seinen Lasten ergeben. Darauf kann man sich natürlich auch außergerichtlich berufen.

Das gleiche gilt für Vertragsänderungen. Die Besonderheit dabei ist, dass diese nur zweiseitig verabredet werden können, insbesondere rechtlich gesehen nicht einseitig vom Bauunternehmer dem Besteller auferlegt und verlangt werden können.

Natürlich kann ein Bauvertrag entsprechende Mehr- bzw. Minderkosten und eine bestimmte Verfahrensweise vor dem Hintergrund von Kostensteigerungen vorsehen, aber es können nicht einfach rein einseitig Mehrkosten verlangt werden, ohne vertragliche Grundlage, ob diese nun im Vorhinein oder im Nachhinein vorliegt und auf beiderseitige Grundlage geschlossen wurde.

Das kann man zurückweisen.

Mündliche Vereinbarungen sind meistens nicht möglich, da sehr häufig eine Schriftformklausel in einem Bauvertrag enthalten ist und selbst wenn dieser nur mündlich besteht und eine solche Klausel demnach gar nicht vorliegt, alles im Zweifel der Bauunternehmer zu beweisen hat, siehe oben, was dann kaum gelingen dürfte.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 5. Februar 2020 | 15:45

Danke für Ihre Antwort

Der Bauleiter äußerte sich ja dahingehend das der Geschäftführer einen Baustopp verhängen würde wenn diese zusätzlichen Kosten nicht 1 zu 1 beglichen würden. Wie sollte man sich hier verhalten um dies zu vermeiden. Das Unternehmen baut ca 500 Häuser/a somit sitzt er es aus ggf.

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Februar 2020 | 21:30

Sehr geehrter Fragesteller,

ich antworte Ihnen gerne wie folgt:

In Ordnung, das mag er androhen wollen, aber nach meiner ersten Einschätzung der Sach- und Rechtslage kann er das gerade nicht erwirken.
Da fehlt ihm nach den rechtlichen Regeln die Handhabe, vergleiche meine bisherige Antwort.

Sollte dieses dennoch geschehen, empfehle ich einen Anwalt vor Ort zu nehmen.

Denn sollten Sie hier allein nicht weiterkommen, insbesondere schriftliche Mahnungen etc. nicht helfen, dann können Sie zum Anwalt gehen und auch dessen Kosten als Verzugsschadensersatz ersetzt verlangen.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt

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