Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Die Vereinbarung dürfte dem Grunde nach zulässig sein.
Aber in Ihrem Fall erscheint die Klausel in Folge der nachträglichen Vereinbarung unwirksam.
Solche Rückzahlungsklauseln bedürfen einer Vereinbarung, die jedoch nicht unter Druck während der Ausbildung erzwungen werden darf. Der Arbeitgeber muss vielmehr den Arbeitnehmer zu Beginn der Ausbildung auf alle Folgen, die sich aus einer solchen Vereinbarung ergeben, klar und unmissverständlich hinweisen (BAG 19. 3. 1980 AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5
).
Sie sollten daher unbedingt eine Detailprüfung vornehmen lassen, da nach der hier möglichen Beurteilung ernstliche Zweifel an der Wirksamkeit bestehen.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion!
Als Frage bleibt mir jedoch noch offen:
Wie beurteilen Sie die Formulierung "NACH Abschluss der Seminare" und was ist mit "unter Druck während der Ausbildung" zu verstehen? Druck von welcher Partei?
Vielen Dank!
Bei der Auslegung der Klausel wird es auf den gesamten Kontext ankommen. Gemeint war wohl, dass hier die Reduzierung der Rückzahlung anteilig erfolgen soll.
Ob man sich auf den formalen Standpunkt zurückziehen kann, dass bei einer vorherigen Kündigung keine Erstattungspflicht besteht, könnte problematisch sein. Aber hierzu muss man den gesamten Zusammenhag kennen.
Unter Druck meint durch den Arbeitgeber, die während der Ausbildung ausgeübt wird um diese Vereinbarung nachtträglich zu erreichen.
Lassen Sie sich unbedingt weiter beraten unter Vorlage aller Verträge und Schilderung weiterer Details!