Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Es gibt keine Verpflichtung, die Kosten zu teilen. Sie können durchaus vereinbaren, dass jeder das Auto finanziert, das er auch nutzt. Das gilt (im Innenverhältnis) auch für das Darlehn.
Ggf. muss dann im Rahmen der Unterhaltsberechnung überprüft werden, ob (z. B. für das Darlehn) bestimmte Ausgaben vorab vom Einkommen abgezogen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Nach Trennung - laufende Kosten für ein gemeinsames Auto
27. November 2019 15:51 |
Preis:
30,00 €
|
Beantwortet von
Familienrecht
Beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe in Trennung mit meiner Frau. Wir habe zwei gemeinsam finanzierte Autos, von dem eines noch in der Abzahlung ist. Ein Fahrzeug ist auf mich zugelassen und das andere auf meine Frau. Seit der Trennung wird das jeweilige Fahrzeug ausschließlich von dem geführt, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Meine Frau nutzt das Auto als Familienfahrzeug, ist aber auch beruflich viel damit unterwegs. Die fortlaufende Finanzierung des einen Fahrzeugs, sowie die Steuern und Versicherungen für beide Fahrzeuge tragen wir gemeinsam.
Meine Frage: Müssen verbrauchsabhängige Kosten wie eine Inspektion rechtlich auch von beiden getragen werden?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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