Sehr geehrter Ratsuchender,
was Sie tun sollten, weiß ich nicht.
Eine Möglichkeit ist, nichts zu tun.
Theoretisch könnte der Herr Sie anzeigen und Sie müssten mit einem Bußgeld rechnen.
Sie können Herrn auch anzeigen wegen Nötigung und Beleidigung.
So kann es sein, dass sie "bestraft" werden (25 € + Gebühren und Auslagen), er aber auch sogar wegen einer Straftat/zweier Straftaten.
Er müsste Sie und Sie müssten ihn (aus einer Vorlage verschiedener Lichtbilder) wiedererkennen.
Eine Aussage gegen Aussage -Situation gibt es in Bußgeld-/Strafsachen nicht. Es genügt eine glaubhafte Aussage eines Zeugen und sei es auch der Geschädigte.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Sehr geehrter Herr Eichhorn.
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Darf ich verstehen dass ich max. und im schlimmsten Fall mit allem drum und dran ca. 30,- Euro zahlen muss und sonst nichts passiert?
Darf ich außerdem entnehmen, dass wenn ich zahlen muss er auch strafrechtlich "dran ist" und wenn ich kein Bußgeld erhalte ihm dann auch nichts "passiert"?
Danke für Ihre Rückantwort.
MFG
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ja, ca. 30 €, eventuell als Verwarngeld auch nur 25 €.
Es gibt keinen Automatismus oder irgendeine Wechselbezüglichkeit. Es könnte auch sein, dass nur einer von Ihnen belangt wird.
Sie können mit Ihrer Anzeige auch noch 2 1/2 Monate warten.
Drei Monate nach der Tat verjährt nämlich die Vorfahrtssache.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt