Verein gründet gGmbH als Alleingesellschafter

| 7. Oktober 2019 14:35 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vereinsrecht


Beantwortet von

Ein gemeinnütziger Verein hat eine gGmbH gegründet und ist deren Alleingesellschafter.
1.) Muss dann regelmäßig eine "Gesellschafterversammlung" abgehalten werden?
2.) wer sind die Gesellschafter?
3.) Wer ist zur Gesellschafterversammlung zu laden?
4.) Wer vertritt die Gesellschafter zwischen den Gesellschafterversammlungen (z.B. ggü. dem Geschäftsführer der gGmbH)?

-- Einsatz geändert am 08.10.2019 08:55:34

Einsatz editiert am 08.10.2019 08:56:13

8. Oktober 2019 | 20:29

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage des durch Sie mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

1) Eine Gesellschafterversammlung muss mindestens einmal pro Geschäftsjahr stattfinden. Es ist aber möglich in der Satzung regelmäßige Gesellschafterversammlungen festzulegen.

2) Gesellschafter der gGmbH wäre alleine der Verein als juristische Person.

3) Zur Gesellschafterversammlung müssen nur die Gesellschafter geladen werden, in Ihrem Fall der Verein. Weitere Personen können geladen werden.

4) Der Vorstand des Vereins und die Geschäftsführer der Gesellschafter können direkt miteinander agieren. Die Geschäftsführung der gGmbH ist aber grundsätzlich entkoppelt vom direkten Einfluss des Vereins, dieser kann direkt nur über die Gesellschafterversammlung Einfluss ausüben.

Da ich den Eindruck habe, dass Ihre Frage auf einen ganz bestimmten Zusammenhang abzielt, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie die Möglichkeit nutzen Ihr Anliegen mittels der kostenlosen Nachfragefunktion weiter zu präzisieren.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 11. Oktober 2019 | 09:00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Schnelle und fundierte Antwort bei einem komplexen Thema.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sonja Stadler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 11. Oktober 2019
5/5,0

Schnelle und fundierte Antwort bei einem komplexen Thema.


ANTWORT VON

(2250)

Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht