Meine Frau hat mein Auto (alleiniger Eigentümer bin ich) im Rahmen eines Kaufvertrags (von ihr unterschrieben) an einen Händler versprochen und eine Anzahlung entgegen genommen. Sie hat nach dem sie das Autohaus verlassen mit mir gesprochen und ich habe ihr mitgeteilt, dass ich ein Angebot habe das 1000 Euro höher liegt. Darauf hat sie Kontakt mit dem Autohaus aufgenommen um den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf ist im Autohaus 30 Minuten nach ihrem verlassen eingegangen. Die Papiere zum Auto ( Schein und Brief) befinden sich genau wie ein Schlüssel und 3 Reifen mit Felgen noch in unserem Haus. Nun behauptet das Autohaus das Auto in der halben Stunde verkauft zu haben und den Kauf nicht rückgängig machen zu können. Haben wir Chance auf Rückgabe von fremdem Eigentum gegen Rückgabe de Anzahlung?
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht hier leider nicht. Es wurde zwar ein Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer geschlossen, aber dieser erfolgte nicht im Fernabsatz, sondern in den Geschäftsräumen des Händlers. Damit scheidet der Widerruf und auch jegliches Rücktrittsrecht aus. Die Voraussetzungen nach § 355 BGB
und § 323 ff. BGB
liegen hier nicht vor.
Ob die Aussage des Händlers stimmt, dass das Fahrzeug so schnell verkauft wurde (was natürlich unglaubwürdig ist), ist leider irrelevant, da der Händler trotzdem auf Vertragserfüllung bestehen kann.
Leider wäre eine Rückgabe daher nur über die Kulanz des Händlers möglich und falls das Fahrzeug wider Erwarten doch schon verkauft wurde, wäre es gar vollkommen ausgeschlossen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt