Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Sofern das Schengenvisum gültig ist und im Falle eines Visums für die einmalige Einreise nicht "verbraucht" ist, kann Ihre Frau mit diesem Visum einreisen. Sodann hat sie die Möglichkeit, im Bundesgebiet unter Vorlage der Personaldokumente von Ihnen beiden sowie der Heiratsurkunde eine Aufenthaltskarte zu beantragen.
Wenn das Visum nicht vorhanden wäre oder nicht gültig sein sollte, so hat Ihre Frau trotzdem ein Recht zur Einreise, wenn der Zweck darin besteht, dass Sie sich gemeinsam im EU-Gebiet aufhalten. Denn in diesem Falle kommt Ihnen das EU-Freizügigkeitsrecht zugute, welches auch Ihre Frau abgeleitet von Ihnen in Anspruch nehmen kann. In einem solchen Fall sollte Ihre Frau an der Grenze die Ausstellung eines Einreisevisums beantragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank Herr Rechtsanwalt für ihre ausführliche Antwort.
Ich habe nur Bedenken aufgrund der Tatsache, dass üblicherweise nach dem Zweck des Aufenthaltes und einem Rückkehrticket gefragt wird am Flughafen bei der Grenzkontrolle. Da wir sagen werden, dass wir nach Deutschland ziehen, kann es da Probleme geben seitens des Beamten? Ich frage, da das Schengenvisum ja ein Besuchervisum ist und der Beamte das monieren könnte.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Rechtlich gesehen darf Ihrer Ehefrau die Einreise unter den genannten Umständen aufgrund des EU-Freizügigkeitsrechts nicht verweigert werden. In der Praxis ist jedoch nicht auszuschließen, dass es zu Komplikationen bzw. Verzögerungen bei der Einreise kommt. Um diese zu vermeiden, ist Ihnen zu empfehlen, dass sich Ihre Ehefrau vor Einreise um einen entsprechenden Aufenthaltstitel kümmert. Dieser muss seitens der für Ihren derzeitigen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung erteilt werden.
Ich habe hier - da Sie angeben, britischer Staatsangehöriger zu sein - einmal den Link zu dem entsprechenden Informationsblatt der deutschen Botschaft in Londo herausgesicht:
https://uk.diplo.de/blob/504742/10a1c3f7903e2ee256afeaca806a9671/visa-family-spouse-eu-national-data.pdf
Sollten Sie nicht in UK ansässig sein, kann Ihre Ehefrau den Antrag selbstverständlich bei jeder anderen deutschen Auslandsvertretung stellen, die für Ihren derzeitigen Wohnort zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -