Diebstahl im Kaufhaus

14. September 2019 16:49 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Anwälte,

Ich wurde heute beim stehlen erwischt, da ich Mittäterin bin und einer Kollegin geholfen habe, die Ware zu entnehmen. Der Warenwert lag bei ungefähr 1500 euro. Ich habe keine Vorstrafen und bin 21 Jahre alt.
Ich war gegenüber der Polizei sehr kooperativ und sie haben mein Zimmer, mit einer Einverständniserklärung von mir nach weiteren auffälligen Sachen durchsucht, dennoch war nichts auffälliges vorhanden und haben 6-10 Teile mit Etiketten beschlagnahmt.
Außerdem habe ich bereits gesagt, dass ich die Sachen für die Kollegin entnommen habe und es das zweite Mal war.
Bekomme ich eine Geldstrafe ?
Raten Sie mir einen Anwalt ?


Danke im Voraus.

14. September 2019 | 17:23

Antwort

von


(120)
Todtenhauser Str. 77
32425 Minden
Tel: 01626947700
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Hellmich-__l108323.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

der Warenwert ist mit 1500 € ziemlich hoch. Eine Einstellung nach §§ 153 , 153a StPO ist damit eher unwahrscheinlich. Sie sind aber immer noch Ersttäter, so dass es eher nicht zu einer Freiheitsstrafe kommt. Sie sollten sich bei dieser Summe jedoch Definitiv einen Rechtsanwalt nehmen, damit der auf die Höhe der Strafe einwirken kann. Insbesondere da sie nicht allein gehandelt haben ist es sinnvoll sich einen Rechtsbeistand zu verschaffen, der nur ihre Interessen im Blick hat. Ihr Geständnis und ihr kooperatives Verhalten wird auch zu ihren Gunsten gewertet werden. Die Schadenswiedergutmachung wäre auch zu ihren Gunsten auszulegen. Nehmen sie sich demnach einen Rechtsanwalt und dann müssten sie bei ihrer Sachverhaltsschilderung mit einer Geldstrafe rechnen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich


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