Tragen von Polizeikleidung auf privatem Grundstück

5. September 2019 11:15 |
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Strafrecht


Ich sammle seit vielen Jahren Polizeikleidung und habe vor ca. sechs Jahren ein Photo auf meinem Grundstück gemacht, auf dem ich neben meinem Pferd stehe und ein Basecap mit dem Wappen der Polizei Hamburg und eine Jacke mit der Aufschrift Polizei, ohne Wappen o.ä. trage. Ohne zu wissen, dass ich gegen ein Gesetz verstoße, habe ich dieses Foto als Profilbild auf mein Facebook Account verwendet. Im April 2019 wies mich jemand darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, eine inländische Uniform zu tragen und ich löschte sofort mein Account. Nun, im September, kam die Polizei zu mir und nahm sämtliche Kleidungsstücke mit und erklärte mir, dass gegen mich ermittelt wird (§ 132a Stgb). Ich hatte noch nie Besuch von der Polizei und war erschrocken und ziemlich verängstigt. Das Bild ist, wie gesagt, auf meinem privaten Grundstück entstanden und ich habe das Profil mit dem Bild sofort gelöscht, als ich vor ein paar Monaten erfuhr, dass ich gegen geltendes Recht verstoße. Mit welchen Konsequenzen muss rechnen und wie soll ich mich verhalten?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.

§ 132a StGB sieht vor, dass das unbefugte Tragen von inländischen Uniformen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird. Es handelt sich somit um eine Straftat von geringfügigem Gewicht, sodass bei einer erstmaligen Tat durchaus mit einer Einstellung (ggf. gegen eine Auflage) gerechnet werden kann. Im Falle einer Anklage ist bei einer Erstbegehung mit einer geringen Geldstrafe zu rechnen.

Ich empfehle Ihnen bei Strafverfahren grundsätzlich, sich nicht eigenständig zu den Vorwürfen einzulassen und ggf. einen Strafverteidiger mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Ggf. kann dieser durch geeignete Ausführungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Einschätzung behilflich sein. Sollten Sie nochmals Unterstützung - auch im Rahmen der Verteidigung - benötigen, kommen Sie gern jederzeit auf mich zu. Meine E-Mail-Adresse finden Sie nebenstehend.

Mit freundlichen Grüßen
[B][/B]
- Rechtsanwalt -

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