Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Ehemann darf wohl in den Schengenraum legal einreisen, ohne ein Visum zu besitzen.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn er zu einem Zweck einreisen würde, wonach er maximal 90 Tage in Deutschland bleiben will. Da er offensichtlich nicht für einen kurzen Aufenthalt einreist, darf er ohne ein Visum nicht legal einreisen, da er kein Tourist ist.
Würde er trotzdem ohne dass Visum einreisen, weil logischerweise an der Grenze keiner wissen wird, für wie lange er den Aufenthalt plant, wäre trotzdem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht möglich, da er ohne das entsprechende Visum eingereist ist. (§ 5 Abs. 2
Aufenthaltsgesetz).
Daher wird aus meiner Sicht unumgänglich sein, in Buenos Aires ein Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung zu stellen, bevor er einreisen darf.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Frage hab ich dazu:
er kann also als Tourist einreisen, weil wir den Urlaub in Spanien machen wollen, und dann nach den 90 Tagen ausreisen uns das Visum beantragen, richtig?
Da wir aktuell unseren Wohnsitz in Argentinien haben kann er nämlich meines Wissens das Visum nicht beantragen, da wir ja keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten wir in Spanien (oder Deutschland) einen Ort finden, an dem wir vorhaben zu bleiben, können wir dort unseren Wohnsitz anmelden und mit diesem kann er dann doch erst das Visum beantragen, oder bin ich da falsch informiert?
Könnte er jetzt bereits, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, den Aufenthaltstitel beantragen?
Herzlichen Dank
Aus meiner Sicht spricht gegen eine Einreise ohne Visum nichts dagegen, wenn es tatsächlich sich um ein Urlaub handelt. Dann aber ist er verpflichtet, Europa zu verlassen, wenn er doch sich umentscheiden würde und länger bleiben wollte.
Allerdings es ist gar nicht notwendig, einen Wohnsitz zu haben in Deutschland um das Visum für die Familienzusammenführung zu beantragen. Das geht somit auch, wenn die Übersiedlung beziehungsweise Familienzusammenführung erfolgen würde und bislang keine konkrete Bleibe gefunden worden ist.
Notwendig ist jedoch, der Botschaft mitzuteilen, wo der Aufenthalt geplant ist, da die Erteilung des Visums auch von der Zustimmung der zuständigen inländischen Ausländerbehörde abhängig ist und diese sich nach dem geplanten Wohnort bestimmt.
Mucha suerte!