Nachträgliche Hausordnung

| 19. August 2019 16:23 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hallo !
Ich bin Eigentümerin von zwei Wohnungen in einem Mehrparteienhaus, bewohne eine Wohnung selbst, eine zweite vermiete ich an meine Mutter. Wir haben aktuell erhebliche Probleme mit einer anderen Mieterpartei (Lärm, Müll, Beleidigungen etc.), der dazugehörige Vermieter kümmert sich nicht.
Auf der letzten Eigentümerversammlung wurde daraufhin das Implemetieren einer Hausordnung beschlossen, diese gab es bisher nicht. Das Dokument liegt nun vor, abgesprochen wurde, dass alle Eigentümer dies an ihre jeweiligen Mieter weiterleiten. Aussage der Hausverwaltung: Eine Unterschrift wie beispielsweise "Gelesen und verstanden" braucht man nicht.
Jetzt lese und höre ich immer wieder, dass ein "nachträgliches" Einbringen einer solchen Hausordnung rechtlich nicht bindend ist für bestehende Mietverhältnisse und im Streitfall keine Auswirkungen hat. Gerade in Hinblick auf die aktuellen Probleme wird ein Streitfall jedoch immer wahrscheinlicher.
Was muss die Eigentümergemeinschaft jetzt tun, damit die Hausordnung auch rechtlich abgesichert ist, sprich fester und bindender Bestandteil der vorhandenen Mietverträge wird ? Reicht ein Zusenden ? Muss der jeweilige Mieter den Erhalt bestätigen ? Oder müssen die Mietverträge ergänzt bzw. ganz neu aufgesetzt werden ?
Mir ist wichtig, dass die Hausordnung zwingend bindend wird für die Mieter, aber auch für den Vermieter, da eine Klausel enthalten ist, die den Eigentümer verpflichtet, in jedem Fall der Zuwiderhandlung seiner Mieter eine schriftliche Abmahnung auszusprechen, ggf. eine fristlose Kündigung.
Sollte der Inhalt der Hausordnung entscheidend sein, kann dieser gern noch nachgereicht werden. Vielen Dank für ihre Antwort !

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Hausordnung wird für die Mieter nur verbindlich, wenn sie entweder ausdrücklich zustimmen oder eine Klausel im Mietvertrag enthalten ist, dass eine von Seiten des Vermieters/der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossene Hausordnung für das Mietverhältnis gelten soll.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 19. August 2019 | 19:23

Hallo !
Vielen Dank für ihre Antwort. Wenn ich das richtig verstehe, brauchen wir also wirklich den Zusatz jedes Mieters, in dem er die Hausordnung als gelesen, verstanden und akzeptiert unterschreibt ? Gibt es einen Paragraphen, auf den ich mich beziehen kann, wenn ich mein Anliegen der Hausverwaltung vortrage ?

Vielen Dank für ihre Antwort !

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. August 2019 | 19:36

Sehr geehrte Fragestellerin,

ja, der Mieter muss unterschreiben, dass er die Hausordnung akzeptiert. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Vertragsrecht, z. B. § 311 Abs. 1 BGB .

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 20. August 2019 | 09:16

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Vielen Dank, damit habe ich nun etwas an der Hand, um das Thema endlich dingfest machen zu können. Gruß !

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