Nachbarschaftsstreit wegen Fallrohr und Regentonne

19. Juli 2019 15:33 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir bewohnen ein Reihenmittelhaus Eigentum in Hessen.
Seit ein paar Monate beklagt sich der direkte Nachbar über eine feuchte Kellerwandstelle.
Da die Reihenhäuser versetzt zu einander stehen ist dieser Teil des Kellers des Nachbars nur über unsere Terasse zu erreichen.
Da genau in dieser Ecke unser Fallrohr und Regentonne sich befindet, behauptet der Nachbar, dass es daran liegt. Beide sind aber dicht.
Wir haben vorgeschlagen, dass er aufgraben lässt um nach der Ursache zu suchen. Dazu meine Fragen:
1,Wenn es sich beim Aufgraben herausstellt,dass unser Rohr defekt ist (der sichtbarer Teil ist intakt),haften wir für den Schaden?
2.Wenn ja, welche Versicherung zahlt den Schaden?
3. Muss nicht jeder dafür sorgen, dass seine Hauswand dicht ist? Wieso sollen wir Schuld sein, dass die Isolierung defekt ist?
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe und dass Sie mir weiter helfen können.
Vielen Dank im Voraus.

19. Juli 2019 | 16:15

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Wenn von Ihrem Haus Beeinträchtigungen ausgehen, sind Sie verpflichtet, die Ursache für diese Beeinträchtigungen abzustellen. Auf Ihren konkreten Fall bezogen heißt das, sollte das zu Ihrem Haus gebührende Fallrohr an irgendeiner Stelle undicht sein und sollte dadurch Feuchtigkeit in das benachbarte Haus eindringen, müssen Sie den Schaden an Ihrem Haus beseitigen, damit kein Wasser mehr auf das Nachbargrundstück von Ihrem Fallrohr gelangen kann. Sollten sich im Nachbarhaus bereits Schäden herausgestellt haben, wären Sie zum Schadenersatz verpflichtet

Im Ergebnis heißt das, dass dann, wenn sich definitiv herausstellt, dass Ihr Fall Rohr undicht ist, Sie auch für die Schäden haften.


2.

Gebäudeschäden sind Sache der Gebäudeversicherung.

Allerdings müssten Sie Ihren Versicherungsvertrag prüfen, ob derartige Schäden vom Versicherungsvertrag umfasst sind.

Gegebenenfalls kommt auch die Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung in Betracht.


3.

Grundsätzlich haben Sie recht, dass jeder Hauseigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand seines Hauses sorgen muss. Würde also die Feuchtigkeit in das Nachbarhaus eindringen, weil eine Hauswand des Nachbarhauses nicht richtig abgedichtet ist, sind Sie auch nicht zum Schadenersatz verpflichtet.

Wenn die Hauswand also nicht richtig isoliert bzw. abgedichtet ist, scheidet eine Haftung Ihrerseits aus.

Das ist aber eine andere Fallkonstellation. Der Grundstücksnachbar ist der Meinung, dass die Feuchtigkeit in einem Teil seines Kellers von Ihrem Haus, genauer von dem Fallrohr, ausgeht. Ob das zutrifft oder nicht, wissen wir nicht. Angenommen die Vermutung des Nachbarn wäre richtig und die Durchfeuchtungen würden durch Ihr Fallrohr verursacht, liegt ein Haftungstatbestand zu Ihren Lasten vor.

Käme dann noch hinzu, dass das Mauerwerk des Nachbarhauses nur sehr unzureichend und mangelhaft abgedichtet wäre, läge seitens des Nachbarn einen Mitverschulden vor, so dass eine Quotierung der Haftung in Betracht kommt.

Zur Quotierung lässt sich natürlich nichts sagen, solange nicht ein Sachverständiger die Ursache der Feuchtigkeit im Keller des Hauses des Nachbarn in Augenschein genommen hat.

Ich bezweifle, dass der Nachbar in der Lage ist, die Ursache der Wanddurchfeuchtungen ausfindig zu machen. Und wenn der Nachbar behaupten würde, Ihr Fallrohr sei dafür verantwortlich, würden Sie vermutlich entgegenhalten, dass Sie eine solche Ursache nicht sähen.

Deshalb wäre der Nachbar gut beraten, ein selbstständiges Beweisverfahren einzuleiten, um durch einen Sachverständigen die Ursache der Durchfeuchtungen in Erfahrung zu bringen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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