Holding-Gesellschaft in D jetzt oder später gründen? Kosten? Vorteile/Nachteile?

19. Juli 2019 15:01 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Ich möchte eine georgische AG in diesem Monat gründen.
Sie soll Tochtergesellschaft meiner meiner deutschen UG (haftungsbeschränkt) werden.

S p ä t e r:
WENN die georgische AG mit ihren Dienstleistungen erfolgreich ist, dann möchte ich eine Holding-Gesellschaft in Deutschland gründen.

Töchter werden sollen die deutsche UG und die georgische AG!
Die georgische AG soll nicht mehr Tochter der deutschen UG sein, sondern Tochter der neuen Holding-Gesellschaft.

1. Ziel: In der Holding sollen die Gewinne (Dividenden) der beiden Unternehmen gesammelt werden.

2. Ziel: Die Holding soll mit diesen finanziellen Mittel in weitere Unternehmensgründungen (Töchter-Gesellschaften) investieren.

„Die georgische AG soll nicht mehr Tochter der UG sein, sondern Tochter der neuen Holding-Gesellschaft."
Es soll Fristen geben, evtl. Steuern anfallen, … . Die Infos im Internet sind verwirrend.

FRAGE:

a) Ist die oben genannte Vorgehensweise möglich? Ja / nein

b) WIE sollte vorgegangen werden?

c) Welche Fristen gibt oder keine Fristen, die zu beachten sind?

d) Fallen bei der geplanten Vorgehensweise Steuern an?
Welche? Höhe in % von welchem Wert?

e) Wie hoch sind ungefähr die Mehrkosten, wenn man erst später eine deutsche Holding-Gesellschaft gründet und beide Unternehmen als Töchter-Gesellschaften zu der Holding-Gesellschaft eingliedert, anstelle bereits jetzt die Holding-Gesellschaft zu gründen, die die deutsche UG und die noch zu gründende georgische AG als Tochtergesellschaften führen?

f) Holding-Gesellschaft in D jetzt oder später gründen? -> Kosten? Vorteile/Nachteile?

Einsatz editiert am 19.07.2019 19:03:28

Einsatz editiert am 23.07.2019 02:03:46

Einsatz editiert am 23.07.2019 14:00:21

Einsatz editiert am 25.07.2019 14:15:22

25. Juli 2019 | 17:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

anhand der mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage.

Zu allererst teile ich Ihnen mit, dass sich meine Antwort nur den Teil bezieht, der deutsche Rechtsfragen behandelt und dass für eine vollumfängliche Antwort Informationen fehlen, weshalb meine Antwort stellenweise sehr allgemein ausfallen wird und möglicherweise Ihre Frage nicht vollumfänglich beantwortet.

Zu a.)
Die von Ihnen dargestellte Vorgehensweise ist möglich, gerade Holdingstrukturen bieten sich an, wenn Gewinne der Töchter wieder investiert werden sollen. Beide Verfahrensweisen sind möglich, Sie unterscheiden sich nur hinsichtlich der Kosten und der aufzuwendenden Zeit.

Zu b.)
Die Vorgehensweise ist bei beiden Verfahrensweisen ähnlich.
Die nachträgliche Gründung der Holding bedingt, dass die Anteile an der AG und der UG auf die Holding übertragen werden müssen. Dies kann durch Abspaltung, Aufspaltung oder Ausgliederung nach dem UmwG geschehen oder durch eine Veräußerung der Anteile.

Die vorherige Gründung der Holding, führt dazu, dass die Holding die georgische AG gründet und die UG-Anteile entweder an die Holding-Gesellschaft veräußert werden oder die Holding durch Ausgliederung der Anteile der UG-Anteile gegründet wird, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kann ich im Moment nicht beurteilen.

Zu c.)
Bei der nachträglichen Holding-Gründung könnte § 15 Abs. 2 S. 1 UmwStG zu beachten sein, wonach die Anteile mindestens 3 Jahre bestehen müssen, wenn der Vorgang nach dem UmwG steuerneutral geschehen soll, also nicht innerhalb von 3 Jahren erworben oder aufgestockt wurden.

Zu d.) Diese Frage kann im Moment nicht beantwortet werden, da nicht bekannt ist, welche Anschaffungskosten vorliegen, ob zu Buchwerten übertragen wird (Übertragung nach dem UmwG) usw.

Zu e.)
Jeder Vorgang nach dem UmwG, Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung kann Kosten in 4-stelliger Höhe verursachen. Diese Kosten können bei einer vorherigen Holding Gründung vermieden werden, da die Gründung der georgischen AG durch die Holding erfolgt.

Zu f.) Daher empfehle ich die vorherige Gründung der Holding, da erstens Kosten (s.o.) vermeiden werden und Zeit gespart wird, da jeder Vorgang nach dem UmwG auch Zeit kostet. Nachteile sind erst einmal für mich nicht erkennbar.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben, wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne die Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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