Anklageschrift erhalten. Frist fast vorbei

11. Juni 2019 00:09 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.

Hallo, Ich habe am Freitag den 31.05.19 Eine Anklageschrift erhalten, wegen Besitz von 2.36g Marihuana und Weitergabe einer Konsumeinheit Marihuana. Ich hatte Panische Angst wenn ich den Brief nur angesehen habe, und habe es deshalb dummerweise ignoriert. Aber jetzt komm ich nicht mehr drum herum, Laut Datum (28.05.19) wäre heute der Letzte Tag der Frist. da er Am 31.05.19 erst angekommen ist würde sie Theoretisch noch bis Freitag gehen, leider hat jemand das Briefkuvert entsorgt also habe ich dafür keinen Beweis. Ich habe keine Ahnung von Rechtsfragen, wie sollte ich jetzt am besten vorgehen ? Was muss ich überhaupt beim erhalt einer Anklageschrift machen?

Paar Infos zum Fall, Bei mir war eine Zimmerdurchsuchung, Handy wurde mitgenommen, habe jegliche Aussage verweigert.

Mit freundlichen Grüßen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Gericht teilt dem Angeschuldigten die Anklageschrift mit und fordert ihn zugleich auf, innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob er die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wolle. Die Frist hat für Sie keine wesentliche Bedeutung, wenn Sie keine formalen Einwendungen haben.

Sie können sich auch in der Hauptverhandlung verteidigen und jederzeit beantragen, dass über eine Tatsache Beweis erhoben wird. Deswegen ist die Frist für Sie nicht wesentlich.

Sie sollten zumindest Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt beantragen, damit Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird und insbesondere was durch die Staatsanwaltschaft konkret ermittelt wurde.
Vermutlich wird Ihnen auch Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Daher wäre ein anwaltliche Vertretung sinnvoll.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.


Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 11. Juni 2019 | 00:54

Vielen Dank für die Schnelle Antwort. Also wäre es wohl das beste wenn ich mich an einen Rechtsanwalt wenden würde. dies ginge also auch nach Ablauf der Frist ? Wenn ich mich von ihm verteidigen wollen würde müsste ich dies innerhalb der Frist angeben oder nicht ? (ich denke nicht dass ich das alleine kann, da ich sehr unsicher bin wenn es um sowas geht.)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juni 2019 | 07:55

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, Sie können auch nach Ablauf der Frist einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Die Frist ist „nur" für Beweiserhebungen, die vor der Eröffnung des Hauptverfahrens stattfinden sollen. Im Hauptverfahren können Sie sich ganz normal durch einen Anwalt vertreten lassen, der auch für Sie die Verteidigung vorbereitet.

Viel Erfolg.

Beste Grüße

Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt

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