Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1.
Bei einer jahrelangen Nutzung der Betriebsräume mit Zustimmung des Vermieters ist davon auszugehen, dass diese Nutzung zum Gegenstand des Vertrages geworden ist. Meines Erachtens ist in diesem Fall von einer stillschweigenden Vertragsergänzung auszugehen -sofern die Räume nicht ohnehin vom Vertrag umfasst sind-; zugunsten des Mieters spricht insbesondere, dass die Betriebsräume zunächst nur durch seine Wohnung zugänglich waren und damit zu einer Einheit verbunden waren.
2.
Gegen eine Vermietung von Betriebsräumen bestehen keine Bedenken. Die Räume dürfen allerdings nicht zur Wohnfläche gerechnet werden.
3.
Der Mietvertrag muss im Einzelnen geprüft und ausgelegt werden. Für sich gesehen spricht die Klausel dafür, dass die Betriebsräume unabhängig von der geduldeten Nutzung als mitvermietet gelten. Der Mieter kann daher tatsächlich die vorherige Anmeldung vor dem Betreten der Mieträume verlangen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Kann der langjährige Mieter Einspruch erheben (bzw. Klagen), wenn ich die bisherige Zugangstür verschließen lasse (z.B. komplett zumauern - z.B. aus Sicherheitsgründen oder auch ohne Angabe von Gründen) und somit kein direkter Zugang von der Wohnung mehr existiert?
Der Mieter kann die Räumlichkeiten schließlich nach wie vor nutzen, nur eben durch denselben äußeren Zugang wie der andere Mieter auch.
Wenn Sie die Tür ohne Angabe von Gründen verschließen, kann sich der Mieter sicherlich wehren. Ein derartiges Vorgehen dürfte vertragswidrig sein und ggf. gegen das Schikaneverbot verstossen.
Falls Sicherheitsbedenken bestehen, wäre die Nutzungsmöglichkeit im Einzelfall zu prüfen. Zu fragen ist dann aber, weshalb sich die Situation so geändert hat, dass trotz jahrelanger beanstandungsfreier Nutzung plötzlich Bedenken bestehen sollen. Wiederstand des Mieters ist sicherlich zu erwarten; die Aussichten, ob Sie Ihre Interessen werden durchsetzen können, sind ungewiss.
Mit freundlichen Grüßen