Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Gemäß §§ 33, 34 BZRG wird die von Ihnen genannte Verurteilung nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, die mit dem Tag des ersten Urteils zu laufen beginnt, nicht mehr in das Führungszeugnis - auch nicht in das erweiterte - aufgenommen. Somit ist Ihr erweitertes Führungszeugnis frei von Eintragungen.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
erweitertes führungs zeugnis
21. Mai 2019 12:18 |
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Strafrecht
wurde 2002 wegen betruges zu einer Haftstrafe 30 Monate verurteilt ist diese im erweiterten führungs Zeugnis noch eingetragen ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 13. Oktober 2025
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