Stundung der Erbschaftssteuer

10. Mai 2019 17:03 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Brümmer

Zusammenfassung

Erbschaftssteuerschuld und Stundung

Folgender Fall:

Herr X erbt mehrere Immobilien (1 vermietete Immobilie, 1 Gewerbeobjekt und das Elternhaus (Herr X zieht jedoch nicht in das Elternhaus ein)

Die Erbschaftssteuer beträgt hierfür Euro 600.000.--.

Der Erbe hat Euro 250.000.-- auf seinem Tagesgeldkonto, hat jedoch keine laufenden Einnahmen.

Muss der Erbe die Euro 250.000.-- an das Finanzamt abführen ? oder kann Herr X die Steuerschuld von 600.000 stunden lassen ?

Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Der Erbe kann sich die Steuerschuld stunden lassen - wenn das Finanzamt da mitspielt. Es setzt also voraus, dass das Finanzamt zustimmt. Das ist sehr zweifelhaft, denn Steuerschulden werden grundsätzlich mit Zugang des entsprechenden Bescheids fällig und dann will das Finanzamt auch die Zahlung sehen.
Der Erbe müsste auf jeden Fall versuchen plausibel zu machen, wie er die Steuerschuld verhältnismäßig kurzfristig zahlen kann. Z. B. könnte er darauf hinweisen, dass er eine der geerbten Immobilien verkaufen wird und dann den Gesamtbetrag der Steuer in einer Summe zahlen kann. Das muss er dem Finanzamt glaubhaft machen, dann lassen die sich möglicherweise darauf ein.
Sonst müsste er die 250.000-- EUR, die er besitzt zahlen, denn andernfalls wird das Finanzamt den Betrag im Wege der Zwangsvollstreckung bei ihm einziehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin

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