Zugesicherte Erstattung eines Artikels erfolgt nicht

7. Mai 2019 17:30 |
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Kaufrecht


Ich habe einen Laptop für 2549,00€ über den Amazon Marketplace gekauft (03.03.2017)
Da er nicht mehr richtig funktionierte, wollte ich ihn über Amazon zurückschicken. Mir wurde gesagt, die Garantie sei vor wenigen Tagen abgelaufen, aber das sei nicht schlimm, die Kundenzufriedenheit ginge vor. Also schickte ich den Laptop zurück, der Händler sagte allerdings, er erkenne das Gerät nicht und die Garantie sei abgelaufen und schickte ihn an mich zurück. Erneut wandte ich mich also an Amazon und fragte, ob ich nun den Laptop an Amazon schicken könne, dass mir dort der Artikel erstattet würde, weil mir eine Erstattung zugesichert worden war.
Mir wurde mitgeteilt, ich könne das Gerät einschicken und Amazon würde eine Erstattung veranlassen. Als der Laptop dort eintraf, hieß es, keine Erstattung könne vorgenommen werden, da ich den Artikel über den Marketplace erworben hatte. Es folgten unzählige Emails und rund ein Dutzend Telefonate mit Amazon, in denen mir immer wieder eine Erstattung zugesichert wurde und dann wieder abgelehnt. Am 07.03.19 hatte ich zum ersten Mal die Retoure beantragt, am 22.03.2019 schickte ich mein Laptop zu Amazon.
Am 10.04. wurde mir mitgeteilt, es würde nun zunächst veranlasst, mein Laptop an mich zurückzuschicken, was aber auch nach mehrfacher Nachfrage nicht geschah. Ich erkundigte mich am 26.04. erneut nach dem Stand, es wurde nur rückgemeldet, das Lager wäre nochmals aufgefordert worden, das Gerät an mich zu schicken.
Am 02.05. sendete ich per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung binnen 14 Tagen an Amazon, da ich weder eine Erstattung, noch meinen Artikel erhalten hatte.
Am 03.05. wurde mir die Gutschrift für das Gerät innerhalb 10 Tagen von Amazon bestätigt.
Am selben Tag wandte sich jedoch der Verkäufer per Mail an mich, Amazon habe sein Konto mit 2549€ belastet und verlangte das Geld von mir bis zum 08.05. zurück, andernfalls würde er ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Ich antwortete heute, den 07.05., dass ich das Geld nicht zurücküberweisen kann, da es noch nicht auf meinem Konto eingetroffen ist, woraufhin sich der Händler überreden ließ, die Frist bis 15.05. zu erweitern.
Das Geld wird allerdings auch nicht bei mir eintreffen, da Amazon eine veraltete Kreditkarte für die Erstattung gewählt hat. Laut Amazon könne erst in 14 Tagen ein erneuter Versuch gestartet werden.
Dazu hat mich Amazon benachrichtigt, der Laptop sei nicht auffindbar in ihrem Lager.
Nun möchte also der Verkäufer sein Geld, das Amazon ihm abgebucht hat, von mir zurück, obwohl ich das Geld nicht habe. Selbst wenn allerdings Amazon das Geld zurücküberweist, hat der Verkäufer sein Geld wieder, ich jedoch weder meinen Laptop (den Amazon noch hat, aber nicht findet) noch eine Erstattung. Ich habe sämtliche Emails von Amazon, ich habe immer die Anweisungen des Amazon Kundenservice befolgt, was dazu geführt hat, dass ich kein Laptop, kein Geld, aber dafür eine Drohung für ein gerichtliches Mahnverfahren inklusive Strafanzeige wegen Betrugs habe.
Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank im Voraus.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r).

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Wenn Amazon Ihnen den Kaufpreis erstattet, so betrifft dies die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Amazon. Wenn Amazon nun von dem Verkäufer den erstatteten Geldbetrag zurückverlangt, so betrifft dies das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und Amazon, mit dem Sie nichts zu tun haben.

Da es sich hierbei um zwei getrennte Rechtsverhältnisse handelt, kann der Verkäufer gegen Sie keine Ansprüche daraus herleiten, dass Amazon von ihm den Geldbetrag herausverlangt.

Wenn Sie nun jedoch auf die Erstattung verzichten, so haben Sie einen Anspruch gegen Amazon auf Herausgabe des Geräts. Wenn dieses nicht auffindbar ist, können Sie Schadensersatz gegen Amazon in Höhe des Zeitwerts des Geräts geltend machen.

Für eine Betrugsstraftat sehe ich hier keinen Anhaltspunkt.

Mein Rat nach alldem ist:

1. Entscheiden Sie sich, ob Sie die von Amazon zugesagte Erstattung annehmen möchten oder Ihren Laptop zurückverlangen bzw. stattdessen Schadensersatz verlangen möchten und stellen Sie entsprechende Forderungen gegen Amazon;
2. Weisen Sie die Ansprüche des Verkäufers zurück, denn dieser möge sich mit Amazon in Verbindung setzen, schließlich haben Sie keinen Einfluss darauf, welche Ansprüche Amazon gegen wen geltend macht;
3. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Ansprüche gegen Amazon durchzusetzen bzw. der Verkäufer weiterhin unberechtigte Forderungen gegen Sie stellt, konsultieren Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und beschreiten Sie entsprechend den Rechtsweg. Gerne kann ich Ihnen dabei behilflich sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Ersteinschätzung behilflich sein. Wenn Sie weitere rechtliche Unterstützung in dieser Angelegenheit benötigen, kommen Sie gern auf mich zu. Meine Kontaktdaten finden Sie nebenstehend - Sie erreichen mich am besten per E-Mail. Gerne helfe ich Ihnen sodann weiter.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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