Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Aufnahme erfolgt gemäß des Vertrages, den Sie abgeschlossen haben. Dort wird in der Regel auch das Aufnahmedatum vermerkt und ob die Eingewöhnung quasi bereits zur Aufnahme zählt oder eine Bedingung für die Aufnahme ist- die Aufnahme also quasi herausgeschoben wird, bis die Eingewöhnung erfolgt ist.
Prüfen Die daher Ihren Vertrag/Aufnahmeformular - stellen Sie unbedingt auch einen Antrag auf Niederschlagung, da hier ein Sonderfall vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Schließung einer von zwei Krippengruppen im Kindergarten wegen Personalmangels
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung
Kita Gebühren
Kita Gebühren
Unser Sohn ist ein Jahr alt und startete zum 1.4. in einer Krippe in Dorf. Durch die Eingewöhnungszeremonie war ich die ersten 3 Tage mit ihm, dann war er kurze Zeiten alleine da während ich in der Einrichtung wartete. Am Mittwoch der zweiten Woche durfte ich das erste Mal für eine Stunde und 15 Minuten das Haus verlassen. Es hat super geklappt. Dann die Nachricht:
Der Kindergarten (Träger:Gemeinde Hüttenberg - die Satzung ist auf der Homepage einzusehen) schließt eine der zwei Krippengruppen, alle Kinder ohne dringenden Bedarf sollen zuhause bleiben. Da ich erst ab Sommer wieder arbeite, blieben wir also (netterweise) zuhause. Auch weil genau die Erzieherin, die die Eingewöhnung meines Sohnes durchführen sollte jetzt ausfiel. Angeblich ist sie schwanger. D.h. sie wird die Eingewöhnung auch nicht weiterführen können...
Dann eine Stellungnahme des Bürgermeisters, dass eine Gruppe geöffnet bleibt (aber mit reduzierten Öffungszeiten). Laut KiTa-Leitung kann unsere Eingewöhnung nicht fortgesetzt werden (logisch bei Personalmangel...).
Nächste Woche schließt der Kindergarten komplett.
Wir schrieben eine Mail an den Bürgermeister und baten darum, unseren Startzeitpunkt nachträglich zu verschieben. Natürlich wollte ich den bereits entrichteten Beitrag für April erstattet bekommen, denn ich kann keinen einzigen Tag nutzen. Zudem ist für mich die Aufnahme in die Einrichtung nicht erfolgt/abgeschlossen. Und laut Satzung entstehen erst bei Aufnahme Gebühren. Dennoch sagt der Bürgermeister, es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung.
Über mein Angebot, die Eingewöhnung erst im Juni fortzusetzen bedankte er sich und sagte, dass dann im Mai keine Gebühren anfallen würden.
Ich sehe es nicht ein, für April zu zahlen. Hab ich eine Möglichkeit, Das Geld zurück zu fordern?
Evtl.weil die Aufnahme nicht erfolgt Ist? Ab wann gilt ein Kind als aufgenommen? Die Satzungen können Sie auf der Homepage der Gemeinde Hüttenberg einsehen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Kind Kind Geld Zurück Möglichkeit
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