Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Zwischen Ihnen und dem Händler ist im vergangenen Jahr ein Kaufvertrag über das Motorrad zustande gekommen. Damit greift die kaufrechtliche Mängelgewährleistung.
Sie haben danach das Recht, nach ihrer freien Wahl Nacherfüllung entweder in Form der Nachbesserung des Motorrads oder Nachlieferung eines neuen Motorrads zu verlangen. Insgesamt müssen Sie dem Verkäufer zwei Mal die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Danach haben Sie das Recht auf Rücktritt, Minderung und/oder Schadensersatz.
Somit sind Sie nach Ihrer Schilderung bereits jetzt zu diesen kaufrechtlichen Rechtsbehelfen berechtigt. Zudem möchte ich Sie der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass Sie vermutlich einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der aufgewendeten Fahrtkosten und weiteren Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung gegen den Verkäufer haben.
Das praktische Problem wird sein, diese Rechte geltend zu machen. Erfahrungsgemäß ist es nicht selten so, dass gerade größere Unternehmen ihren kaufvertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur nach ihrem eigenen Gutdünken nachkommen. Wenn dies der Fall ist, ist es ratsam, dass Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte der Hilfe des Rechtsanwalts Ihres Vertrauens bedienen. Gerne kann ich Ihnen bei Bedarf dabei behilflich sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Ersteinschätzung behilflich sein. Falls Sie weitere rechtliche Hilfestellung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Melden Sie sich am besten kurz per E-Mail bei mir und ich helfe Ihnen sehr gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
[B][/B]
- Rechtsanwalt -
Neues Motorrad zum 3.Mal kaputt
Hier finden Sie einen
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Schadensersatz
Im Mai 2018 kaufte ich für meinen Sohn ein werksneues KTM Motorrad. Nun war es bereits 3 mal in der Vertragswerkstatt . 2mal war es der gleiche Motorschaden, jetzt beim 3. Mal wurden wohl andere Bauteile ausgewechselt bzw. erneuert. Das Schadenbild ist allerdings immer gleich - der Motor startet nicht und wir bringen mit einem Zweitfahrzeug das Motorrad in die 60km entfernte Werkstatt. Schriftliche Nachfragen bei KTM blieben bisher unbeantwortet. Selbst der Händler würde am liebsten den gesamten Motor austauschen, aber KTM wohl nicht. Wie oft muss das Motorrad noch defekt sein, bis ich auf Wandlung, Rückgabe oder mindestens auf den Einbau eines neuen Motors bestehen kann?
Mein Sohn braucht sein Motorrad, um jeden Tag in seine 30 km entfernte Schule zu kommen.
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