verkaufen bei ebay

1. November 2007 16:12 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

hallo
ich habe eine schallplattensammlung die ungefähr 650stück umfasst
ich habe jetzt vor jede platte einzeln (manchmal auch zwei zusammen)bei ebay zu versteigen (später evtl auch andere dinge die ich zuhause nicht mehr benötige.
jetzt meine frage, ab wann muss ich die verkäufe dem finanzamt melden (da auch seltene stücke dabei sind die mehr abwerfen könnten)bzw welcher umsatz ist für mich ungefährlich?

ich handle ausschlieslich privat und verkaufe ein teil auch nur einmal da ich ja nicht mehrere von der gleichen sache besitze.

ich mache mir grosse sorgen eine anzeige wegen steuerhinterziehung o.ä zu bekommen zumal ich auch noch unter bewährung stehe
da ich familie habe und sehr wenig verdiene bitte ich die nur 20eur zu verzeihen aber ich denke die frage ist alltäglich und schnell beantwortet

danke für ihre mühe

grüsse swoosh82

1. November 2007 | 17:36

Antwort

von


(448)
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
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Sehr geehrter Fragesteller,

auch wenn der Umfang der bevorstehenden Geschäfte nicht unerheblich ist, würde in Ihrem Fall noch eine Einstufung als Privatverkäufer in Frage kommen.

Gewerblich handeln Sie nur, wenn Sie eine Tätigkeit betreiben, die dauerhaft ist, eine Gewinnerzielung beabsichtigt ist und eigenverantwortlich betrieben wird.

Zwar sind die Unterscheidungskriterien zwischen gewerblichem Verkauf und Privtverkauf insbesondere bzgl. des Umfangs umstritten. Da Sie hier jedoch nur eine Privatsammlung auflösen wollen, kommt es hierauf nicht an. Vorliegend wollen Sie nur bis zum Verkauf der letzten Platte tätig sein, also nicht dauerhaft und auch der Zweck ist hier eher die Auflösung, denn eine Gewinnerzielungsabsicht (wie bei einem Ankauf und Verkauf).

Wenn Sie potentielle Käufer vorab in der Beschreibung über den Zweck des Verkaufs aus Ihrem Privatbesitz informieren.

Die Rechtsprechung hat viele Unterscheidugskriterien herausgefiltert, wie zB.: Eigenschaft als PowerSeller, Unterhaltung eines Shops, Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit. Gleichzeitig können Sie auch einen Blick in die Hilfefunktion von Ebay werfen. Dort sind weitere Beispiele genannt.

Es wird letztlich auch an der Entwicklung Ihrer Verkäufe liegen, ob ein gewerblicher Status, bzw. ein Handeln im geschäftlichen Verkehr oder Privatverkäufe vorliegen.

Ich hoffe, Ihre Frage vorerst hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiter zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-


www.rechtsbuero24.de


Rechtsanwalt Christian Joachim

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