KFZ-Werkstatt hat Mangel nicht erkannt, nun erheblicher Schaden am Auto

19. März 2019 16:18 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

In einer BMW-Werkstatt ließ ich das Kühlsystem meines Autos auf seine Dichtheit überprüfen. Ich hatte zuvor einen Kühlwasserverlust festgestellt. Die Werkstatt entdeckte keinen Mangel.

Zwei Monate später überhitze der Motor (rote Lampe). Daraufhin wurde von einer Pannenhilfe festgestellt, dass der Kühler defekt ist. Die BMW-Werkstatt, die das Kühlsystem überprüft hatte, will nun 700 Euro für den kompletten Austausch des Kühlers.

Hätte die Werkstatt den Mangel des Kühlsystems nicht schon zwei Monate zuvor feststellen müssen? Zudem waren Nachfragen zu dem Kühlsystem-Test nicht möglich, da der Servicemitarbeiter dreimal nicht erreichbar war.

Kann ich nun Schadenersatz verlangen?

19. März 2019 | 16:41

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

sollte der Defekt damals schon erkennbar gewesen sein, brauchen Sie keine Zahlung leisten und bekämen dann auch Schadensersatz in Form eines neuen Kühlers abzüglich Wertverbesserung und Bezahlung der Abschleppkosten. Es würde sich bei dieser Frage empfehlen, hier eine Werkstatt oder einen Gutachter zunächst mündlich zu fragen, ob ein solcher Defekt erkennbar war.

Auch sollten Sie bei einer Reparatur alle Teile aufheben und möglichst jetzt bereits hochauflösende Bilder vom Schaden fertigen lassen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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