Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ob Sie die Leistung nutzen, ist nicht allein ausschlaggebend: Wenn Sie einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben und dieser nicht fristgerecht gekündigt worden ist, besteht hier möglicherweise noch eine Zahlungsverpflichtung.
Sie sollten das überprüfen. Wenn Sie keine Unterlagen mehr haben, wenden Sie sich an den Vertragspartner. Ich weise darauf hin, dass Sie für den Zugang einer Kündigung beweispflichtig sind.
Sollte ein Vertrag noch bestehen, sollten Sie kündigen, und zwar am besten per Einwurf-Einschreiben.
Hinsichtlich der Rückstände können Sie versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Ich kann mich nicht erinnern dass ich mal einen Vertrag mit den ausgemacht habe, zumindest nicht so hoch.
Auch wenn habe ich keine Unterlagen. Welcher Vertragspartner?
Viele Grüße,
Ludwig
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sie schreiben, dass Sie etwas bezahlt haben. Das spricht dafür, dass Sie - vermutlich online - einen Vertrag abgeschlossen haben. Sonst hätten Sie die Plattform auch nicht nutzen können.
Wenden Sie sich an den Absender des Schreibens, mit dem die Forderung nunmehr geltend gemacht worden ist und fragen Sie hier konkret nach. Vorsorglich sollten Sie unbedingt kündigen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel